Beschlussvorlage - BV/26/344
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussvorlage zur 5. Änderungssatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz einschließlich der dazugehörigen Kalkulation für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus
- Bearbeiter:
- Tamara Pampuch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Tourismusausschuss
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Vorberatung
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13.01.2026
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Bereit
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.01.2026
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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05.02.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Binz beschließt in ihrer Sitzung am 05.02.2026 die 5. Änderungssatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz und billigt die Kalkulationsgrundlage (Anlage Kalkulation der Fremdenverkehrsabgabe) mit der Gültigkeit vom 01. Januar 2026 für den Zeitraum 01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027.
Begründung
Der kommunale Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus wird als organisatorische, verwaltungsmäßig selbstständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechend den Vorschriften der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns und der Eigenbetriebsverordnung M-V in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Der Eigenbetrieb gliedert sich in folgende Bereiche:
1. Gästeservice
2. Fremdenverkehrswerbung
3. sonstige wirtschaftliche Betätigungen.
Die Gemeinde erhebt jährlich eine Fremdenverkehrsabgabe zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Fremdenverkehrsförderung, insbesondere für die Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen und Anlagen, die dem Fremdenverkehr dienen sowie für die zu diesem Zwecke durchgeführten Veranstaltungen und Kosten der Werbung und auch zweckentsprechende Zuschüsse an Veranstalter. Die Einnahmen aus der Fremdenverkehrsabgabe sind zweckgebunden zu verwenden.
Im Rahmen der Neufassung der Kalkulation für den Zeitraum 01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 ergeben sich hinsichtlich der Kalkulation folgende Änderungen:
Unter Beibehaltung der im § 5 der Satzung festgelegten Bemessung und Höhe der Abgabe kann wie in den zurückliegenden Jahren auch, keine vollständige Deckung des Aufwandes erreicht werden. Das Defizit ist unter anderem aus dem Gewinn des Bereiches „Sonstige wirtschaftliche Betätigungen“ zu finanzieren.
Die detaillierten Unterlagen sind dem Beschlussvorschlag der Kurabgabe 2026-2027 beigefügt.
Anlagen:
- - Fremdenverkehrsabgabenkalkulation 2026/2027
- - 5. Änderungssatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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129,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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439 kB
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