Beschlussvorlage - BV/25/325

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 04.12.2025 die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025 und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Ostseebad Binz.

 

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Begründung

 

Gem. § 48 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung zu erstellen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen in erheblichem Umfang bei einzelnen Aufwandspositionen getätigt werden sollen oder müssen. Gleiches gilt im Finanzhaushalt, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder lnvestitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Der Nachtragshaushaltsplan muss nach § 7 GemHVO-Doppik im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen enthalten.

In der vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung sowie im vorliegenden Haushaltsplan sind alle sich aus der Haushaltsführung ergebenden Veränderungen bis zum Ende der Haushaltsjahre 2024 und 2025 berücksichtigt.

 

Haushaltsausgleich:

Gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik wird ein in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresfehlbetrag durch Abdeckung aus Jahresüberschüssen der Haushaltsvorjahre durch Verrechnung mit dem Ergebnisvortrag ausgeglichen.

 

Das Jahresergebnis verändert sich durch die 2. Nachtragshaushaltssatzung im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich von - 1.097.600 EUR auf - 814.300 EUR. Der Ergebnishaushalt wird durch die positiven Vorträge der Vorjahre somit ausgeglichen. 

 

Im Haushaltsjahr 2025 verringert sich das Jahresergebnis voraussichtlich von 92.900 EUR auf - 1.058.300 EUR. 

 

Gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik ist der Finanzhaushalt in der Planung ausgeglichen, wenn kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des Haushaltsjahres besteht.

 

Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen verändert sich im Haushaltsjahr 2024 von – 2.732.100 EUR auf – 1.321.000 EUR. Im Jahr 2025 verändert sich der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von - 771.700 EUR auf

- 1.423.516 EUR.

 

Unter Berücksichtigung der positiven Vorträge und Verrechnung des negativen Saldos ist der Haushaushaltsausgleich in der Finanzrechnung gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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