Beschlussvorlage - BV/25/318

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung des Ostseebades Binz beschließt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EigBVO M-V), der Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KomHVO-Doppik M-V) sowie der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Binzer Bucht Tourismus, den vorgelegten Doppelhaushalt für die Wirtschaftsjahre 2026 und 2027.

 

Der Beschluss umfasst:

  • den Haushalts- und Wirtschaftsplan 2026/2027 mit Ergebnis- und Finanzplanung,
  • die Investitionsplanung 2026/2027,
  • den Stellenplan sowie
  • die zugehörigen Erläuterungen und Anlagen.

 

Der Wirtschaftsplan bildet die Grundlage für die wirtschaftliche, investive, organisatorische und strategisch-touristische Entwicklung der Gemeinde Ostseebad Binz und des Eigenbetriebes Binzer Bucht Tourismus in den Jahren 2026 und 2027.

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Anlagen

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