Beschlussvorlage - BV/25/307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung fasst in ihrer Sitzung am 04.12.2025 folgenden Beschluss:

 

1. Der Jahresabschluss der Wohnungsverwaltung Binz GmbH in der von der BRB Revision und Beratung PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vom 26.06.2025) wird festgestellt.

 

2. Der Lagebericht der Wohnungsverwaltung Binz GmbH für das Geschäftsjahr 2024 wurde durch den Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen.

 

3. Über die Gewinnverwendung bezüglich des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 545.361,45 hinsichtlich des Gewinnvortrages bzw. einer möglichen Ausschüttung an die Gemeinde Ostseebad Binz wird durch den Aufsichtsrat noch eine Beschlussempfehlung eingebracht.

 

4. Dem Aufsichtsrat wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

 

5. Auf der Grundlage des § 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG-MV) wird der Bürgermeister beauftragt, die Binzer Bürger über die ortsübliche Bekanntmachung über den Zeitraum der Auslegung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Bestätigungsvermerkes im Amt Finanzen der Gemeindeverwaltung zu informieren.

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Begründung

Der formwirksame Abschluss des Geschäftsjahres 2024 macht es erforderlich, dass die Gemeindevertretung den Jahresabschluss 2024 feststellt, den Lagebericht prüft. Der Jahresüberschuss beträgt EUR 545.361,45. Des Weiteren ist dem Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

 

Es gelten die Vorschriften des 3. Buches des HGB für große Kapitalgesellschaften und die Vorschriften des Kommunalen Prüfungsgesetzes über die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe. Gemäß § 12 des Gesellschaftervertrages ist innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft eine ordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen.

 

Gemäß Gesellschaftervertrag § 15 Abs. 4 ist nach Ablauf der ersten 10 Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung zu beschließen.

 

Die BRB Revision und Beratung PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Zweigniederlassung Schwerin – hat den Prüfungsbericht an den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Unabhängig von der Prüfung der Freigabe durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern ist somit gemäß dem Gesellschaftervertrag darüber zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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