Beschlussvorlage - BV/25/253

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 22.05.2025 den Lärmaktionsplan 4. Stufe in der vorliegenden Fassung vom 02.04.2025 als Handlungsempfehlung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Lärmaktionsplan der Gemeinde Ostseebad Binz ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Lärmaktionsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Begründung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.05.2025, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden sowie die Nachbargemeinden nach § § 47d Abs. 3 BlmSchG aufgeführten und fristgerecht vorgebrachten Anregungen geprüft und untereinander abgewogen. Das Ergebnis ist den Trägern, Behörden und Nachbargemeinden vor Bekanntmachung des Lärmaktionsplans 4. Stufe mitzuteilen.

 

Der Stand des Lärmaktionsplans 4. Stufe der Gemeinde Ostseebad Binz ist soweit fortgeschritten, dass der Lärmaktionsplan 4. Stufe gefasst werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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