Beschlussvorlage - BV/25/248

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2025 gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG in der zzt. gültigen Fassung der am 22.03.2024 erfolgten Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz 

 

Kamerad 

Roy Neumerkel 

18609 Ostseebad Binz 

 

zuzustimmen. 

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Begründung

Gemäß § 11 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz fand im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 22.03.2024 die Wahl des stellvertretenden Wehrführers statt. 

Der Kamerad Roy Neumerkel erhielt die lt. Satzung notwendige Stimmenmehrheit und wurde durch die Mitgliederversammlung zum stellvertretenden Wehrführer gewählt. Die Wahl wurde durch den Kameraden Neumerkel angenommen. Aufgrund eines beruflichen Auslandseinsatzes bei der Bundeswehr erfolgt die Ernennung des Kameraden erst jetzt. 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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