Beschlussvorlage - BV/25/247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2025 gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG in der zzt. gültigen Fassung der am 29.03.2025 erfolgten Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz zuzustimmen. 

 

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Begründung

Gemäß § 11 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz findet im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 29.03.2025 die Wahl des Gemeindewehrführers statt. 

 

Der Kamerad, der in der Sitzung der Gemeindevertretung bekannt gegeben wird, erhielt die lt. Satzung notwendige Stimmenmehrheit und wurde durch die Mitgliederversammlung zum Wehrführer gewählt. Die Wahl wurde durch den Kameraden angenommen. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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