Beschlussvorlage - BV/25/242
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorlage über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Alte Gärtnerei/MZO“ der Gemeinde Ostseebad Binz im ergänzenden Verfahren nach
§ 214 BauGB (Heilungsverfahren)
hier: Beschluss über die Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Laura Danckwardt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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18.03.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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03.04.2025
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2025 die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Alte Gärtnerei/MZO“ im ergänzenden Verfahren nach § 214 BauGB (Heilungsverfahren) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung, in der vorliegenden Fassung vom 04.04.2017 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, als Satzung. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom 10.03.2025 gebilligt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 9 „Alte Gärtnerei/MZO“ der Gemeinde Ostseebad Binz
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Änderung mit
Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Begründung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 03.04.2025, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden sowie die Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 und § 2. Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB aufgeführten und fristgerecht vorgebrachten Anregungen geprüft und untereinander abgewogen. Das Ergebnis ist den Trägern, Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit vor Bekanntmachung der Satzung mitzuteilen.
Der Stand der Planung 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Alte Gärtnerei/MZO“ der Gemeinde Ostseebad Binz ist soweit fortgeschritten, dass der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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