Beschlussvorlage - BV/25/245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 03. April 2025, den Bürgermeister sowie die Verwaltung damit zu beauftragen, in Gesprächen mit dem Aufsichtsrat der Wohnungsverwaltung Binz GmbH und der Geschäftsführerin Frau Schierhorn zu ermitteln, welche ökonomischen und verwaltungstechnischen Chancen und Risiken mit der Einrichtung einer eigenen Bausparte unter dem Dach der Wohnungsverwaltung aus ihrer Sicht verbunden wären. Dies erfolgt mit dem Ziel, offene Fragen aus dem Beschluss 953-46-2024 zu klären. Es ist eine entsprechende Gegenüberstellung und Bewertung der jeweiligen Chancen und Risiken vorzunehmen. Die Ergebnisse dieser Gespräche sollen der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Entscheidungsfindung bis spätestens 10. Juli 2025 vorgelegt werden. 

 

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Begründung

Das kommunale und bezahlbare Wohnen in der Gemeinde Binz muss weiter ausgebaut werden, um den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken. Es ist ein zentraler Punkt in der Kommunalpolitik der großen Mehrheit der Fraktionen der Gemeindevertretung. Die rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten wurden schon ausgelotet und verschiedene Varianten beleuchtet.

Im Rahmen des Antrags 953-46-2024 vom 30.05.2024 wurde aus der Gemeindevertretung darauf hingewiesen, dass die Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft Binz GmbH bislang nicht in die Überlegungen zur Einrichtung einer eigenen Bausparte einbezogen wurde. Diesem berechtigten Hinweis möchten wir heute Rechnung tragen.

Eine umfassende Prüfung der Vor- und Nachteile einer solchen Bausparte erfordert den direkten Austausch mit der Geschäftsführerin Frau Schierhorn und dem Aufsichtsrat der Wohnungsverwaltung Binz GmbH.

Zudem ist festzustellen, dass weder die Wohnungsverwaltung in ihrer aktuellen Struktur noch die Gemeindeverwaltung die Kapazitäten besitzen, die anstehenden Aufgaben im Bereich des Wohnungsbaus allein zu bewältigen. In den kommenden Jahren stehen zahlreiche Projekte an, die eine strategische Neuausrichtung und zusätzliche Ressourcen erforderlich machen. Dabei sollen die Vorschläge und auch die Bedenken der Wohnungsverwaltungsgesellschaft Binz GmbH gehört und in die weiteren Überlegungen einbezogen werden. Die Ergebnisse dieser Gespräche mit sollen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Organisation des kommunalen Wohnungsbaus schaffen.

Um das Ziel eines schnellstmöglichen Starts des kommunalen Bauens zu erreichen, wird angestrebt, die Ergebnisse bis spätestens 10. Juli 2025 der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Nein

 

 

 

 

Bemerkungen: Keine finanzielle Auswirkung

 

 

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Anlagen

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