Beschlussvorlage - BV/25/235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beauftragt in ihrer Sitzung am 03.04.2025 die Verwaltung, die Überprüfung der durchgeführten Analyse durch bautechnische Begehungen zur Feststellung der Rentabilität von folgenden Objekten: Grundschule, Regionale Schule, Sporthalle 4 (Küstenkinder) und Rezeptionsgebäude vorzunehmen.

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Begründung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 06.07.2023 die Gemeindeverwaltung beauftragt, zu prüfen, inwiefern und wo Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen bzw. Flächen errichtet werden können, die im Eigentum der Gemeinde Ostseebad Binz stehen.

 

Als Grundlage zur Kalkulation wurden die vorhandenen kommunalen Gebäude und die dazugehörigen Informationen, insbesondere des Jahresstromverbrauches und der Bezugskosten, geprüft. Für diese Objekte wurde eine Grobkalkulation vorgenommen, um die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit und Machbarkeit einzuschätzen. Die maximale Fläche zur Belegung wurde i.d.R. nicht ausgenutzt, sondern eher auf eine optimale Anlagengröße mit Blick auf den Stromverbrauch dimensioniert. Alle detaillierten Informationen, ob und welche Standorte im Detail vor Ort überprüft werden sollen, finden sich im Bericht in der Anlage.

 

Örtliche Parkplätze wurden zunächst ausgeschlossen, da eine Überdachung mit Photovoltaikanlagen baugenehmigungspflichtig ist und sich zwei der vier großen Parkplätze (in Prora L29 und am Klünderberg) im Waldbereich befinden. Dort ist für bauliche Anlagen eine Waldabstandsfläche von 30 m² einzuhalten, was eine Umsetzung unmöglich machen würde.

 

Die beiden anderen ertragsrelevanten Parkplätze in Prora Zweite Straße und am Großbahnhof Binz wurden ebenfalls ausgeschlossen, da der Parkplatz in Prora nur zeitlich auf 10 Jahre begrenzt ist und beim Parkplatz Großbahnhof im Entwicklungsrahmen des Bebauungsplans 7/8 noch keine Entscheidung getroffen wurde, ob künftig an dieser Stelle ein Mobilty Hub vorgesehen werden soll.

 

Empfehlung der Verwaltung

Alle Standorte sind nach erster Analyse für eine Ausstattung mit Photovoltaikanlage geeignet. Dabei sind alle Standorte - mit Ausnahme des Stadiongebäudes in der Proraer Chaussee - auch sehr wirtschaftlich. Bei dem Stadiongebäude könnte ggf. auf einen Batteriespeicher verzichtet werden, um die Kosten zu reduzieren. Jedoch sollten auch strategische Gedanken eine Rolle spielen. So wird es notwendig, dass die Sporthalle 2 (an der Reg. Schule) mindestens modernisiert, bestenfalls neu errichtet wird. Ebenso ist die Sporthalle 3 (Blaues Wunder) nur noch einen begrenzten Zeitraum nutzbar. Es wird daher angeraten, die Investitionen für die neuen/sanierten Gebäude aufzuwenden bzw. in die entsprechenden Maßnahmen zu integrieren.

 

Die Verwaltung rät daher für die Grundschule, Regionale Schule, Sporthalle 4 (Küstenkinder) und das Rezeptionsgebäude zur Überprüfung durch bautechnische Begehungen inkl. Drohnenbefliegungen.

Daraus kann eine belastbare Feinplanung mit entsprechenden Umsetzungskosten ermittelt werden. Die Kosten werden aktuell für diese Objekte auf ca. 165.000 € geschätzt. Die hier im Beschluss empfohlene Detailplanung wird ca. 5.000 € beanspruchen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Für Prüfung: ja

 

 

 

Produkt/SK: 

Für Invest.: nein

 

 

 

 

 

haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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