Beschlussvorlage - BV/25/212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 20.02.2025 den Jahresurlaub des Bürgermeisters für das Jahr 2025 von 30 Tagen und bis zu 5 Tagen Sonderurlaub unter folgenden Auflagen zu genehmigen:

1. Für die Zeit der Abwesenheit ist die Vertretung zu gewährleisten. 

2. Die Inanspruchnahme des Erholungsurlaubs/Sonderurlaubs ist in der Verwaltung zu dokumentieren. 

3. Die Dokumentation ist der Gemeindevertretung mit dem Beschluss des Urlaubs/ Sonderurlaubs in 2026 vorzulegen.

 

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Begründung

Nach § 55 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG) MV darf der Beamte nicht ohne Genehmigung seines Dienstvorgesetzten dem Dienst fernbleiben.

In § 22 Abs. 5 Satz 5 Kommunalverfassung MV wird die Gemeindevertretung als Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters benannt und ist somit für die Genehmigungserteilung zuständig.

Um dieser Regelung gerecht zu werden, aber den Aufwand in Grenzen zu halten, ist hier die Vorabgenehmigung unter Auflagenerteilung in Anwendung gebracht worden.

Sonderurlaub ist entsprechend der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) zu gewähren.

Die Dokumentation des Jahresurlaubs für das Jahr 2024 ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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