Beschlussvorlage - BV/24/196

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Binz entlastet in ihrer Sitzung am 20.02.2025 den Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz für das Haushaltsjahr 2019.

 

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Begründung

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) erfolgt die Beschlussfassung zur Entlastung des Bürgermeisters gesondert von der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Ostseebad Binz gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG M-V) geprüft, das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht sowie seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfungen des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss und durch den externen Prüfer (NKHR-Beratung) haben zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Es wird empfohlen der Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Ostseebad Binz für das Haushaltsjahr 2019 zuzustimmen.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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