Beschlussvorlage - BV/25/221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Beschlussvorlage zur Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz

 

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Begründung

Mit Schreiben vom 01.10.2024 erfolgte die Anzeige der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung (KV) M-V bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Die Rechtsaufsichtsbehörde äußerte in ihrem Schreiben vom 25.11.2024 rechtsaufsichtliche und redaktionelle Bedenken. Diese wurden in der angefügten Hauptsatzung eingearbeitet.

Alle Änderung, Anpassung und Ergänzungen sind „ROT“ gekennzeichnet.

 

geänderter bzw. angepasster Paragraph

Änderungsgrund

 

Präambel

Redaktionelle Änderung

§ 4 Abs. 2

Empfehlung der Rechtsaufsicht

§ 4b Abs. 1

Hier muss die Website und die Speicherfristen genau benannt werden  

§ 4b Abs. 2

Entsprechend § 29b Satz 2 KV M-V wurde festgelegt, wie die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt

§ 7 Abs. 6

Korrektur der Rechtsgrundlage

§ 9

Gemäß § 3 Abs. 1 EntSchVO M-V wurden alle Aufwandentschädigungen unter konkreter summenmäßiger Angabe der pauschalierten Geldbeträge in Euro benannt

§ 12 Abs. 2

Der konkrete Hinweis zu Satzungen und öffentlichen Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden im Abs. 2 aufgenommen

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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