Beschlussvorlage - BV/25/221
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussvorlage zur Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Rita Küster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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20.02.2025
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Begründung
Mit Schreiben vom 01.10.2024 erfolgte die Anzeige der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung (KV) M-V bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Die Rechtsaufsichtsbehörde äußerte in ihrem Schreiben vom 25.11.2024 rechtsaufsichtliche und redaktionelle Bedenken. Diese wurden in der angefügten Hauptsatzung eingearbeitet.
Alle Änderung, Anpassung und Ergänzungen sind „ROT“ gekennzeichnet.
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geänderter bzw. angepasster Paragraph |
Änderungsgrund
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Präambel |
Redaktionelle Änderung |
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§ 4 Abs. 2 |
Empfehlung der Rechtsaufsicht |
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§ 4b Abs. 1 |
Hier muss die Website und die Speicherfristen genau benannt werden |
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§ 4b Abs. 2 |
Entsprechend § 29b Satz 2 KV M-V wurde festgelegt, wie die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt |
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§ 7 Abs. 6 |
Korrektur der Rechtsgrundlage |
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§ 9 |
Gemäß § 3 Abs. 1 EntSchVO M-V wurden alle Aufwandentschädigungen unter konkreter summenmäßiger Angabe der pauschalierten Geldbeträge in Euro benannt |
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§ 12 Abs. 2 |
Der konkrete Hinweis zu Satzungen und öffentlichen Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden im Abs. 2 aufgenommen
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164,5 kB
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