Beschlussvorlage - BV/24/196
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorlage zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Ron-Patrick Reinholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.01.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.01.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Binz
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.02.2025
|
Begründung
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) erfolgt die Beschlussfassung zur Entlastung des Bürgermeisters gesondert von der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Ostseebad Binz gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG M-V) geprüft, das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht sowie seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfungen des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss und durch den externen Prüfer (NKHR-Beratung) haben zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Es wird empfohlen der Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Ostseebad Binz für das Haushaltsjahr 2019 zuzustimmen.
