Beschlussvorlage - BV/24/191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Binz stellt in ihrer Sitzung am 20.02.2025 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Ostseebad Binz auf den 31.12.2019 fest.

 

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Begründung

Gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Ostseebad Binz gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG M-V) geprüft, das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht sowie seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfungen des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss und durch den externen Prüfer (NKHR-Beratung) haben zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt somit der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019.

 

Zusammenfassung:

 

Bilanz

 

Anlagevermögen: 45.122.298,51 €  Eigenkapital:  39.765.518,64 €

Umlaufvermögen:   4.234.234,35 €  Sonderposten:   5.433.179,31 €

Fremdkapital:   4.157.834,91 €

Summe Aktiva: 49.356.532,86 €  Summe Passiva: 49.356.532,86 €

 

 

Der Jahresüberschuss zum 31.12.2019 in Höhe von     1.280.359,36 €

des Haushaltsjahres wird wie folgt verwendet:

 

Gewinnvortrag auf neue Rechnung      1.280.359,36 €

 

Der Ergebnisvortrag zum 31.12.2019 erhöht sich damit von 7.188.510,30 € auf 8.468.869,66 €.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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