Beschlussvorlage - BV/24/195
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussvorlage zur Beauftragung eines externen Rechnungsprüfers für die Jahresabschlüsse 2020 bis 2022 der Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Ron-Patrick Reinholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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05.12.2024
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Begründung
Die Aufgabe zur Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gem. § 1 Abs. 4 i. V .m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalprüfungsgesetz M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung ist gem. § 3a Abs. 1 KPG M-V der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Soweit es der Gegenstand der örtlichen Prüfung erfordert, kann sich der Rechnungsprüfungsausschuss sachverständiger Dritter als Prüfer bedienen (§ 1 Abs. 5 KPG M-V)
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung und einem sachkundigen Einwohner. Zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Erstellung des Prüfberichts und des abschließenden Bestätigungs- vermerkes, wird beantragt einen sachverständigen Dritten mit der Prüfung zu beauftragen. Rückstellungen für die Prüfung in Höhe von ca. 6.000 EUR p.a. wurden in den entsprechenden Ergebnishaushalten berücksichtigt. In den Finanzhaushalten erfolgte ebenfalls die Planung der jährlichen Ausgaben Die Auswahl des externen Rechnungsprüfers erfolgt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
