Beschlussvorlage - BV/24/180
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Annahme einer Sachspende für die Regionale Schule Binz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Anja Ramthun
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Binz
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Annahme einer Sachspende für die Regionale Schule Binz in Höhe von 168,89 Euro. Die Sachpreise wurden im Rahmen des jährlichen Lesewettbewerbes als . Die Spendenbescheinigung wird an die Bücherinsel, Inh. Frau Dörte Pietsch, Hauptstraße 2 in 18609 Ostseebad Binz ausgestellt.
Begründung
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1000 Euro überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1000 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
390,3 kB
|
