10.10.2024 - 8 Überarbeitung der Richtlinie der Gemeinde Ostse...

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Wortprotokoll

Herr Müller möchte wissen, ob es eine Möglichkeit gebe die Anträge hinsichtlich der angegebenen Verwendungszwecke zu spezifizieren. Derzeit behandle man alle Anträge gleich, doch künftig sollte man zwischen z.B. sozialem Bedarf und Fahrtkosten differenzieren.

 

Frau Küster schlägt vor Fahrtkosten generell auszuschließen, um eine klare Entscheidung für alle Anträge zu treffen.

 

Herr Mehlhorn gibt zu bedenken, dass dies auch Bildungsfahrten betreffen würde, deren Hauptkostenanteil die Fahrtkosten wären.

 

Frau Drahota merkt an, dass sie aus diesem Grund in der Gemeindevertretersitzung den Antrag gestellt habe den Begriff „Richtlinie“ in „Vergaberichtlinien“ zu ändern. Eine solche Vergaberichtlinie gebe es derzeit nicht und genau da liege das aktuelle Problem. Es gebe derzeit keine genaue Vergaberichtlinie bezüglich „Wem stehen die Gelder zu“ (z.B. von wo sind die Mitglieder des Vereins und wie viele sind es) und „Wie viel steht jedem Verein zu“ (gibt es z.B. Mitgliedsbeiträge). Zusammenfassend halte sie die aktuelle Richtlinie für zu ungenau.

 

Herr Müller merkt an, dass in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich differenziert, bewilligt und abgewiesen wurde. Er selbst sei dagegen den Vereinen so hohe bzw. spezifische Auflagen aufzuerlegen, da diese die Vereine grundsätzlich vom Stellen der Anträge abschrecken könnte. Sein Redebeitrag habe darauf abgezielt den gesamten Betrag für mehrere Bereiche aufzuteilen, damit am Ende nicht nur Fahrtkosten (als Beispiel) bezuschusst werden.

 

Frau Küster erklärt, dass die Verwaltung den Auftrag hatte die Richtlinie für die Antragsteller so einfach wie möglich zu gestalten. Zudem sei unter § 1 Punkt 5 eindeutig festgehalten, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses bestehe. Aus diesem Grund könne man frei entscheiden und müsse keine Begründung für die Entscheidung abgeben, was auch der Grund dafür sei, dass man keinen Ablehnungsbescheid erteile.

Frau Drahota erklärt, dass sie die aktuelle Richtlinie als Instrument für die Verwaltung sehe. Eine Vergaberichtlinie werde jedoch für die, die das Geld vergeben, benötigt. Sie begründet ihre Aussage damit, dass man jetzt über 20.000 Euro entscheiden müsse und weil sich abzeichne, dass zunehmend Anträge gestellt werden.

 

Herr Müller sagt, dass er die Einschätzung nicht teile. Seiner Meinung nach würde man sich mit zu vielen Auflagen die Flexibilität der Bewilligung der Zuschüsse nehmen. Es sei schwierig alle Vereine mit einer Vergaberichtlinie über einen Kamm zu scheren.

 

Herr Mehlhorn äußert, dass er beide Redebeiträge nachvollziehen könne. Letztlich tendiere er nicht dazu sich mit einem zu starren Rahmen den Entscheidungsspielraum zu nehmen.

 

Frau Holtz merkt an, dass sie eine Eingrenzung der Fahrtkosten für sinnvoll halte.

 

Herr Müller sagt, dass man als gewähltes Gremium dazu legitimiert sei die Entscheidung über Voraussetzungen für Zuschüsse zu treffen. Er stimme Frau Drahota jedoch zu, dass man transparent an die Vereine kommunizieren sollte was wie gefördert werde. Eine zu genaue Richtlinie, die den eigenen Handlungsspielraum einschränkt, halte er jedoch für kein geeignetes Mittel.

 

Herr Mehlhorn möchte wissen, ob es möglich wäre den Antragsschluss weiter nach hinten zu schieben.

 

Frau Küster erklärt, dass man die Frist so gesetzt habe, um die Möglichkeit zu haben die Anträge aufzuarbeiten und rechtzeitig in der letzten Sozialausschusssitzung zu besprechen. Sie empfiehlt das Fristende nicht später als auf den 15.10. zu datieren.

 

Herr Müller unterstützt den Vorschlag von Herrn Mehlhorn bezüglich des Endes der Antragsfrist. Darüber hinaus möchte er wissen, ob es möglich wäre einen Passus aufzunehmen der ausdrückt, dass soziale Initiativen priorisiert behandelt werden.

 

Frau Küster erklärt, dass man in diesem Fall den Begriff „sozial“ genauer definieren müsste.

 

Frau Drahota merkt an, dass der in der Richtlinie vorhandene Passus dies bereits beinhalte. Sie würde jedoch empfehlen die Anzahl der möglichen Anträge zu begrenzen.

 

Herr Müller sagt, dass er die Anzahl nicht begrenzen würde. Sie biete den Vereinen die Möglichkeit auch für ungeplante oder spontane Situationen Zuschüsse zu beantragen.

 

Es wird sich darauf geeinigt, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung einen Vorschlag zur überarbeiteten Richtlinie einreicht.

 

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Anlagen zur Vorlage

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