26.09.2024 - 10.8 Nachzahlung zum Ankauf einer Waldfläche von der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schneider erklärt, dass es sich hier um ein Grundstück handle das die BImA angeboten habe und die Gemeindevertretung als Verbindungsgrundstück haben wollte. Die BImA habe diesbezüglich strenge Verbilligungsrichtlinien und wenn diese nicht in der entsprechenden Zeit eingehalten werden, müsse man den normalen Kaufpreis zahlen. Dieser Fall sei hier leider eingetreten. Man habe die Voraussetzungen in der gegebenen Zeit nicht einhalten können und müsse nun den normalen Preis bzw. die Differenz zum bereits entrichteten Betrag an die BImA zahlen.

 

Herr Schulz möchte wissen, wo sich dieses Flurstück befindet.

 

Herr Schneider erklärt, dass es sich um den Wald zwischen MZO und Strandweg handle.

 

Herr Kurowski möchte wissen, ob es an der fehlenden Anbindung der Bäderbahn gelegen habe und ob diese weiterhin geplant sei.

 

Frau Guruz antwortet, dass die Anbindung der Bäderbahn nach wie vor geplant sei und auch Fördermittel beantragt worden seien. Den zeitlichen Rahmen der Verbilligungsrichtlinie habe man unter anderem nicht einhalten können, weil allein
1 ½ Jahre Artenzählungen durchgeführt und zum Teil wegen Vandalismus wiederholt werden mussten.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 26.09.2024 die Nachzahlung von 14.987,18 € zum Ankauf einer Waldflache von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Rostock in der Gemarkung Prora, Flur 7, Flurstück 5/76, Größe: 160.223 m².

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0