27.04.2026 - 7.7 Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 47 "Wohn...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

 

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07.05.2026 der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 "Wohnquartier am Rasenden Roland" der Gemeinde Ostseebad Binz zuzustimmen. Das Planverfahren ist gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.
  2. Mit dem begünstigten Grundstückseigentümer ist eine Vereinbarung zur Übernahme der Bauleitplankosten zu schließen.
  3. Mit dem begünstigten Grundstückseigentümer ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme aller Verpflichtungen, die sich aus der rechtskonformen Umsetzung des Inhaltes des Bebauungsplanes ergeben, zu schließen.
  4. Die Gemeinde Ostseebad Binz ist kostenfrei zu halten.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

5

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage