15.04.2026 - 7.3 Beschlussvorlage zur 1. vereinfachten Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Klett erklärt, dass dieser Bereich sich unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 5 anschließe. Aus diesem Grund verhalte es sich genau wie im Fall zwei Tagesordnungspunkte zuvor.

 

Herr Reetz möchte wissen, ob eine Ferienwohnung oder mehrere kleine angedacht seien.

 

Frau Klett antwortet, dass es sich um eine rein textliche Anpassung handle. Aktuelle Bestände seien davon nicht betroffen. In der Ursprungsplanung sei festgesetzt, dass maximal zwei Wohneinheiten zulässig seien, wobei eine davon als Ferienwohnung genutzt werden dürfe.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt in seiner Sitzung am 15.04.2026:

 

  1. Den Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnen am Sportplatz“ mit den textlichen Festsetzungen in der vorliegenden Fassung vom 25.03.2026 und der Begründung in der vorliegenden Fassung vom März 2026 zu billigen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung zu beauftragen, den Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnen am Sportplatz“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung im Internet zu veröffentlichen und mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu ergänzen.

 

 

  1. Die Verwaltung zu beauftragen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3212&selfaction=print