25.02.2026 - 7.4 Beschlussvorlage über den Bebauungsplan Nr. 43A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hertelt erklärt, dass er heute den Abwägungsvorschlag vortrage, den man vorbereitend für die dritte Offenlage erarbeitet habe. Er erklärt, dass sich die Änderungen aus der Überarbeitung des Schallgutachtens ergeben haben.

Anhand von Bildern veranschaulicht er, dass beide Pläne räumlich unmittelbar nebeneinander liegen und dass sie ineinandergreifen.

Bei dem Bebauungsplan (BP) 43A handle sich um einen einfachen Bebauungsplan (nicht qualifiziert), der lediglich die Art der baulichen Nutzung regle. Anfragen zu Erschließungen oder Versiegelung würden aus diesem Grund mehr oder weniger ins Leere laufen, da dies nicht im B-Plan geregelt sei. Beispiele hierfür seien:

  • der Hinweis vom Umweltschutz, dass der Bodenschutz zu berücksichtigen sei und
  • der Hinweis der Wasserwirtschaft und des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, dass der Schmachter See laut der Wasserrahmenrichtlinie ein berichtspflichtiges Gewässer sei.

Darüber hinaus habe es eine private Stellungnahme gegeben, in welcher darum gebeten wurde für einen speziellen Bereich ein Baufenster auszuweisen. Im Zuge dessen habe man sich dazu entschieden den gesamten Bereich als Baufenster auszuweisen. Alles in allem verfolge man nach wie vor das Ziel das Wohnen zu priorisieren.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt in seiner Sitzung am 25.02.2025 die anliegende Abwägungstabelle (Stand Februar 2026) mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie über die Abwägungsvorschläge im Rahmen der 2. Offenlage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 43A „Quartier an der Kleinbahn – Nord“ der Gemeinde Ostseebad Binz.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=2995&selfaction=print