14.01.2026 - 7.7 Beschlussvorlage über das gemeindliche Einverne...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Hagedorn erklärt, dass durch den bestehenden Vortritt der Wohnbereiche das Vorhaben bereits im Bestand die festgesetzten Baugrenzen überschreite. Entsprechend der textlichen Festsetzung des Bebauungsplans, seien Abweichungen von der Baugrenze nur zulässig, wenn diese 2,0 m nicht überschreiten und durch Balkone als vertikal gebäudegliedernde Elemente bedingt sind. Dies sei hier nicht der Fall, weshalb die Verwaltung empfehle dem Antrag nicht zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nicht herzustellen. Der Antragsteller habe schon gesagt, dass er beabsichtige einen überarbeiteten Antrag einzureichen. 

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt in seiner Sitzung am 14.01.2026 im Rahmen des Bauantrages: "Neubau von drei Balkonen im Erdgeschoss in Stahlbauweise an ein Mehrfamilienwohnhaus - Strandweg 4 bis 12", das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sowie der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 "Wohnen in Prora" (Überschreitung Baugrenze), zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

9

Enthaltungen:

0

 

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