14.01.2026 - 7.5 Beschlussvorlage über das gemeindliche Einverne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Datum:
- Mi., 14.01.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Maria Klett
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Hagedorn sagt, dass sich der vorliegende Antrag auf den sogenannten „Bau-Turbo“ beziehe. Im ursprünglichen Baugenehmigungsverfahren sei die Gemeinde Binz durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde zweimal beteiligt worden. Das gemeindliche Einvernehmen sei damals in beiden Beteiligungen versagt worden. Ein Einvernehmensersetzungsverfahren hinsichtlich eines versagten Einvernehmens, seitens der zuständigen Baugenehmigungsbehörde, sei jedoch nicht eingeleitet worden. Stattdessen erteilte der Landkreis mit Schreiben vom 19.01.2023 eine Baugenehmigung für das Vorhaben. Die Verwaltung stellt an diesem Punkt in Frage, ob die erteilte Baugenehmigung bereits in diesem Punkt rechtswidrig erging. Ferner sei der Antragsteller nicht Eigentümer des Flurstücks 187/163. Das Grundstück sei auch nicht unter einer lfd. Nummer im Grundbuch mit dem zweiten Flurstück 187/149 geführt; eine Baulast sei ebenfalls nicht vorhanden. Das nicht im Eigentum stehende Grundstück sei jedoch zur Berechnung der GRZ herangezogen worden, welche dadurch eingehalten werde. Bei Nichtbeachtung des nicht im Eigentum stehenden Flurstücks würde bereits die GRZ I überschritten werden. Ferner überschreiten die Balkone (in Gänze um ca. 1,55 m) die Baugrenze. In der erteilten Baugenehmigung wurde dies als bebauungsplankonform anerkannt, da dieser eine Überschreitung mit vertikal gebäudegliedernden Elementen zulasse. Die Verwaltung stelle dies in Frage, da die Beschaffenheit bzw. Anordnung der Balkone nicht der Vorgabe als „vertikal gebäudegliedernden Elemente“ entspreche.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt in seiner Sitzung am 14.01.2026 im Rahmen des Bauantrages: Neubau eines Wohngebäudes mit 6 Wohneinheiten, hier: Antrag auf 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung 02810/22 vom 19.01.2023 – Am Kleinbahnhof 123“, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB herzustellen, sowie der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Zinglingsberg“ (Überschreitung der Baugrenzen) zuzustimmen.
