14.01.2026 - 7.4 Beschlussvorlage über das gemeindliche Einverne...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Hagedorn erklärt, da es sich um einen einfachen Bebauungsplan ohne Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung handle, müsse man sich in diesem Fall den Umgebungsbebau ansehen. Nach diesem befinde man sich hier in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet, wonach Ferienwohnungen nur in Ausnahmefällen zulässig seien. Nach aktueller Rechtsprechung komme eine Ausnahme für Ferienwohnungen in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet nur dann in Betracht, wenn das Gebiet selbst bereits erheblich durch Ferienwohnungen oder andere, im WA ausnahmsweise zulässige, aber nicht typisch wohngebietsverträgliche Nutzungen mitgeprägt sei. Dies sei hier nicht der Fall, weshalb die Verwaltung empfehle diesem Antrag nicht zuzustimmen.

 

Herr Rohde fragt, ob man bei einer Zustimmung des Antrages, eine Ausnahme für den Neubau von Ferienwohnungen schaffen würde.

 

Herr Hagedorn bestätigt die Vermutung von Herrn Rohde.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt in seiner Sitzung am 14.01.2026 für den  gesamten Bauantrag einschließlich der Art der baulichen Nutzung: „Neubau Appartementhaus mit 9 Ferienwohnungen und 2 Dauerwohnungen mit Tiefgarage mit Anträgen auf Ausnahmen und einer Befreiung – Sonnenstraße 3“, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, herzustellen sowie der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB zur Art der baulichen Nutzung (Ferienwohnungen), zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

9

Enthaltungen:

0