13.01.2026 - 7.2 Beschlussvorlage zur 5. Änderungssatzung über d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Möser fragt, wie die Kalkulation erstellt wurde und mit wem man zusammengearbeitet habe.

 

Herr Gardeja antwortet, dass man für die Kalkulationsschemata und Kalkulationsgrundlagen Herrn Belz vom Kalkulationsinstitut comuna, für die Satzungsfragen Polaris Rechtsanwälte und die Kanzlei Doose-Bruns und ratio Treuhand für die Erlös- und Aufwandszuordnung, gemäß den juristischen wie auch kalkulatorischen Vorgaben, hinzugezogen habe.

 

Frau Dr. Rohde-Baran möchte wissen, ob die Kalkulation einer Kurabgabe immer ergebnisneutral sein müsse.

 

Herr Gardeja verneint dies. Er fügt hinzu, dass es allerdings allgemein anerkannt werde Investition in der zweiten Kalkulation des Folgezeitraums erneut aufzuführen, wenn zeitliche Investitionsverschiebungen dies nötig machen und die Gemeindevertretung sich einig ist, dass das Projekt zukünftig weiterhin umgesetzt werden soll. Darüber hinaus habe man bei einer guten Ertragslage immer die Gelegenheit genutzt in gemeindliche gemeinschaftliche Infrastruktur zu investieren. Abschließend merkt er an, dass man über die körperschafts- und ertragssteuerliche Komponente bei ungeahnten wirtschaftlichen Defiziten die Möglichkeit hätte, diese ergebnismindernd zu behandeln und trotzdem etwas für den Ort zu tun.

 

Frau Dr. Rohde-Baran merkt bezüglich Artikel 4 an, dass es schwierig sein könnte für die Vermieter von Ferienwohnungen, wenn diese das Geld beispielweise bar bekommen. 

 

Herr Gardeja sagt, dass man mit dem Artikel zum einen vermeiden wolle, dass die Kurabgabe umsatzsteuerlich mit 7% geltend gemacht werden und zum anderen, dass hohe ausstehende Summen als Teil einer Insolvenzmasse angegeben werden können.

 

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Beschluss:

Der Tourismusausschuss und der Finanzausschuss empfehlen in ihrer Sitzung am 13.01.2026 der 5. Änderungssatzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz und billigt die Kalkulationsgrundlage (Anlage Kalkulation der Kurabgabe) mit der Gültigkeit vom 01. Januar 2026 für den Zeitraum 01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=2788&selfaction=print