09.10.2025 - 8.3 Dringlichkeitsvorlage über das gemeindliche Ein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hagedorn erklärt, dass diese Beschlüsse eine Befreiung vom Bebauungsplan bedeuten würden. Im Zuge des Antrages könnte man die Neuordnung der Stellplätze angehen und eine Zufahrt über die Planstraße verhindern.

 

Herr Schulz möchte wissen, ob die lang gewünschten altersgerechten Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen entstehen werden.

 

Herr Hagedorn erklärt, dass es sich um Mehrgenerationswohnen bzw. barrierefreies Wohnen handeln werde. Ergänzend fügt er hinzu, dass Herr Schulz vermutlich vom Nachbargrundstück spreche.

 

Herr Colmsee bestätigt die Vermutung von Herrn Hagedorn. Er sagt, dass er sich den Antrag gern nochmal im Bauausschuss angesehen hätte, da auch er bezweifle, dass die geplante Nutzung dem Ursprungswillen der Gemeindevertretung entspreche.

 

Herr Hagedorn erklärt, dass die Gewerbeeinheiten zum Platz orientiert seien.

 

Herr Schulz möchte wissen, in wie weit man jetzt noch Einfluss nehmen könne, bevor es in die Verfristung fällt.

 

Herr Hagedorn sagt, dass der Bauantrag bereits vor Jahren im Bauausschuss gewesen sei und dort bestätigt wurde. Beim vorliegenden Antrag handle es sich somit nur noch um einen Notnagel, um noch Einfluss auf die Stellplätze nehmen zu können.

 

Frau Drahota möchte wissen, ob man sich sofort eine alternative Lösung für die Stelleplätze einfallen lassen müsse, oder ob man dies in Ruhe im nächsten Bauausschuss diskutieren könne.

 

Herr Hagedorn bestätigt, dass man jetzt eine Entscheidung bezüglich des Antrages treffen müsse bzw. der Empfehlung der Verwaltung folgen sollte, damit die nächsten Schritte eingeleitet werden können.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 09.10.2025 im Rahmen des Bauantrages: „Neubau von 2 Wohngebäuden mit insgesamt 49 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten, Tiefgarage und 8 Außenstellplätzen“ das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Alte Gärtnerei/MZO“ der Gemeinde Ostseebad Binz (§9 (1) – Örtliche Bauvorschriften - Dachform) unter folgender Voraussetzung erteilen: Die 8 Außenstellplätze werden derzeit von der Planstraße angefahren. Das widerspricht den Festsetzungen des BP Nr. 9 § 5 Verkehrsflächen. Diese sind neuzuordnen und nach den Festzungen anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

5

Enthaltungen:

0