10.07.2025 - 9.1 Beschlussvorlage für einen Grundsatzbeschluss z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gardeja erklärt, dass dieses Projekt aus dem Konversionsmanagement stamme und ein Auftrag der Gemeindevertretung gewesen sei. Weiter erklärt er, dass der Masterplan als roter Faden für die Zukunft dienen solle. Prora habe nach wie vor viele Baustellen und mit diesem Plan wolle man diese Sachverhalte sinnvoll und kostenorientiert angehen. Der dritte Plan soll dabei die Verbindung zwischen Binz und Prora in den Fokus nehmen, um langfristig Investitionen zu planen und Punkte wie Mobilität und Infrastruktur auszubauen.

Herr Dohrmann stimmt zu, dass Prora nach wie vor weiterentwickelt werden müsse. Er stellt folgende Fragen:

  • Befinden sich alle relevanten Grundstücke in gemeindeeigener Hand?
  • Verfügen wir derzeit über die notwendigen personellen Kapazitäten, um ein solches Projekt planen und umsetzen zu können?
  • Wie sind die Gespräche mit den Investoren verlaufen?

 

Herr Kurowski gibt zu bedenken, dass das Projekt bereits 2023 an die Verwaltung in Auftrag gegeben worden sei. Für ihn stelle sich die Frage, ob die Liegenschaften zwischen Block III und Block IV wieder in gemeindeeigene Hand kommen. Denn ohne die Klärung der Grundstücksfrage mache es aus seiner Sicht wenig Sinn dieses Projekt weiter voranzutreiben. Alles in allem handle es sich um eine Mammutaufgabe, die aber definitiv Stück für Stück angegangen werden müsse.

 

Herr Reinbold stellt klar, dass es ein Grundsatzbeschluss sei, dem viele weitere Schritte und Beschlüsse folgen werden. Für ihn sei jedoch klar, dass die Aufstockung der Verwaltung mit diesem Beschluss einher gehen müsse. Das Wichtigste sei endlich anzufangen, damit es voran gehe.

 

Herr Gardeja antwortet, dass die Willenserklärung/Einverständniserklärung der Investoren aus Block III, die 13 Hektar an die Gemeinde zu übertragen, nach wie vor gelte. Weiter führt er aus, dass man die Entwicklung Proras nicht vernachlässigen dürfe, da man andernfalls wichtige fiskalpolitische Effekte verlieren würde. Er fügt hinzu, dass es sich um eins der größten europäischen Entwicklungsprojekte handle und man aus diesem Grund übergeordnete Unterstützung stärker einfordern müsse. Abschließend sagt er, dass mit diesem Beschluss ein Auftrag einhergehe, in der Kurabgabenkalkulation Möglichkeiten zu finden, Finanzierungswege für die Projektteams und externen Agenturen zu eröffnen ohne, dass die Kurabgaben weiter strapaziert und erhöht werden müssen. 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung des Ostseebades Binz beschließt in ihrer Sitzung am 10.07.2025:

  1. Die vorgelegten Masterpläne
    • „Masterplan Prora-Mitte“,
    • „Masterplan Infrastruktur Prora“ und
    • „Masterplan Beherbergung Prora“
      werden als strategische Planungsgrundlage und Richtlinie für die künftige Entwicklung des Ortsteils Prora anerkannt.
       
  2. Die Masterpläne dienen künftig als verbindliche Grundlage für:
    • Investitionsentscheidungen und deren Priorisierung,
    • die mittelfristige und langfristige Investitions- und Haushaltsplanung,
    • die vertiefende Fachplanung (Verkehr, Erschließung, Tourismus, Kultur, Umwelt, etc.),
    • die Steuerung und Bewertung von Flächennutzungen,
    • die Vorbereitung und Führung von Gesprächen mit privaten Investoren sowie öffentlichen Partnern,
    • Verfahren zur Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung sowie
    • die wirtschaftliche Steuerung und strategische Weiterentwicklung des Eigenbetriebes Binzer Bucht Tourismus.
       
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Masterpläne konkrete Maßnahmenkataloge, Prioritätenlisten und Umsetzungskonzepte zu entwickeln und diese schrittweise der Gemeindevertretung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=2275&selfaction=print