30.06.2025 - 7.6 Beschlussvorlage über das gemeindliche Einverne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Sitzung:
-
7. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 30.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Laura Danckwardt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reinholz erklärt, dass im Bauausschuss eine Erweiterung zur Beschlussvorlage erarbeitet wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, inwieweit die Nutzung des Mitarbeiterwohnens rechtlich abgesichert werden kann.
Frau Guruz erklärt, dass durch die Gemeindeverwaltung Rücksprache mit dem Vorhabenträger geführt wurde. Diese seien bereit das Vorhaben grundbuchlich sichern zu lassen. Der Vorhabenträger betreibe ein größeres Hotel und möchte die Wohnungen seinen Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
Herr Kurowski möchte wissen, um wie viele Wohneinheiten es sich handelt und ob man diese im Nachgang wieder zu größeren Wohneinheiten umbauen könnte. Weiter würde er gern wissen, welches Risiko bestehe das die Wohneinheiten im Nachgang doch noch veräußert werden.
Frau Guruz weist darauf hin, dass kein Antrag auf Teilung vorliege. Mit dem Bauherrn habe man in der Vergangenheit keine Probleme gehabt. Aber auch der Grundbucheintrag stelle am Ende keine Absicherung da und sei nur ein Entgegenkommen des Bauherrn.
Herr Böttcher erklärt noch einmal die Bedenken der Ausschussmitglieder. Man habe in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Er spreche sich für einen städtebaulichen Vertrag aus, der eine Teilung nicht zulasse und das Mitarbeiterwohnen festsetze.
Frau Guruz erläutert, dass man gewisse Dinge sichern könne, diese dürfen aber nicht den privatrechtlichen Bereich betreffen.
Aus der Sicht von Herrn Pede solle vor allem das Ferienwohnen ausgeschlossen werden.
Herr Reinbold fragt, was gegen einen schmalen städtebaulichen Vertrag spreche.
Frau Guruz erklärt, dass nichts gegen einen schmalen städtebaulichen Vertrag spreche, er bringe aber auch nicht mehr Sicherheit. Die Absicherung sei am Ende die Baugenehmigung, erteilt durch den Willen der Gemeindevertretung, die eindeutig besage, dass nur Dauerwohnen zugelassen sei.
Herr Reinbold erklärt, dass unter den Gemeindevertretern eine gewisse Unsicherheit herrsche. Man führe diese umfangreiche Diskussion heute um dann in der Sitzung der Gemeindevertretung voranzukommen.
Herr Schulz erklärt, dass ihm die Grundbucheintragung reiche, da jegliche Änderung an der Baugenehmigung durch die Gremien laufe.
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen in einem Votum wie folgt ab:
Grundbuchsicherung: 6
Städtebaulicher Vertrag: 0
Städtebaulicher Vertrag und Grundbuchsicherung: 2
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 10.07.2025 im Rahmen des Bauantrages: „Sanierung und Neubau einer ehem. Werkstatt zur Nutzung von Einzelhandel und Mitarbeiterwohnen – Vierte Straße 1, 3“ das gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23B „Block IV Südwest“ der Gemeinde Ostseebad Binz (Art der baulichen Nutzung) zu erteilen mit der Auflage, dass der Investor eine Grundbuchsicherung vornimmt welches Mitarbeiterwohnen sichert und Ferienwohnen ausschließt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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