03.06.2025 - 8.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur E...

Beschluss:
ohne Beschlussfassung in die Gemeindevertretersitzung verwiesen
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Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende informiert über einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Februar eingebracht wurde. Der Antrag wurde im Nachgang zur weiteren Beratung an den Bauausschuss und den Tourismusausschuss verwiesen, da beide Gremien thematisch unmittelbar betroffen sind. Sie verliest den Antragstext für alle Anwesenden, die bisher nicht darüber informiert waren:

 

„Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 20. Februar, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, ab Dezember 2025 an den Weihnachtsfeiertagen bis über Neujahr, wie überall üblich, Parkgebühren zu erheben. Aufgrund offensichtlicher Parkverstöße, insbesondere im Ortsteil Binz an Silvester, wird zudem beschlossen, dass der Außendienst künftig an Silvester eingesetzt wird. Der Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus wird bei Bewerbung von Veranstaltungen verpflichtet, die Anreise mit dem ÖPNV sowie die Nutzung der ausgewiesenen Parkhausflächen zu empfehlen.“

 

Die Ausschussvorsitzende hebt hervor, dass insbesondere der letzte Absatz des Antrags den Tourismusausschuss betrifft. Hintergrund ist die bisherige Praxis, zwischen Weihnachten und Neujahr keine Parkgebühren zu erheben – insbesondere rund um die Silvestertage. Dies sei problematisch und möglicherweise rechtlich bedenklich. Zwar könne eine Deaktivierung der Parkautomaten aus Sicherheitsgründen nachvollziehbar sein, etwa zum Schutz vor Vandalismus, dennoch komme es bei Großveranstaltungen wie dem Silvesterfeuerwerk regelmäßig zu Fehlverhalten im ruhenden Verkehr. Dies betreffe vor allem Gäste, die keine Kurabgabe entrichten, während die Veranstaltung aus diesen Mitteln finanziert werde. Die Vorsitzende spricht sich daher für Maßnahmen aus, um eine gerechtere Abgabepraxis und geordnete Parkverhältnisse – insbesondere im Hinblick auf Rettungswege – zu gewährleisten. Der Bauausschuss werde sich mit verkehrsorganisatorischen Fragen befassen, während der Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus gezielt auf ÖPNV-Nutzung und ausgewiesene Parkflächen hinweisen solle. Der Tourismusausschuss solle hierzu informiert bleiben.

 

Herr Müller erinnert daran, dass es sich beim Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um eine Verweisung aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Februar handelt. Die zuständigen Ausschüsse – darunter auch der Tourismusausschuss – sollen eine Empfehlung zum Antrag abgeben. Zwar spricht er sich dafür aus, dass sich der Tourismusausschuss mit dem Antrag befasst, äußert jedoch Vorbehalte gegenüber den Punkten zur Einführung von Parkgebühren und dem Einsatz des Außendienstes zu Silvester. Diese Themen sehe er vorrangig im Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses. Für den Tourismusausschuss sei aus seiner Sicht vor allem der dritte Antragsteil relevant: die Verpflichtung des Eigenbetriebs, bei der Veranstaltungsbewerbung auf ÖPNV und ausgewiesene Parkflächen hinzuweisen. Diesem Punkt stimme er zu, stellt jedoch grundsätzlich infrage, ob der Tourismusausschuss insgesamt der richtige Adressat für eine Bewertung des Antrags – insbesondere in verkehrsrechtlicher Hinsicht – sei.

 

Die Ausschussvorsitzende bestätigt, dass aus Sicht des Tourismusausschusses im Wesentlichen nur ein Teil des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von unmittelbarer Relevanz sei. Dabei handelt es sich um folgenden Passus:

„Der Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus wird bei der Bewerbung von Veranstaltungen verpflichtet, die Anreise mit dem ÖPNV sowie die Nutzung der ausgewiesenen Parkhäuserflächen zu empfehlen.“

 

Herr Dohrmann äußert sich kritisch zur zunehmenden Regelungsdichte bei Veranstaltungen. Er verweist auf den hohen Verwaltungsaufwand, der durch Maßnahmen wie Ausschilderungen, Flächenzuweisungen oder Kontrollen entstehe, obwohl es sich lediglich um wenige Großveranstaltungen im Jahr handle. Im Vergleich zu anderen Orten werde in Binz vieles weiterhin pragmatisch geregelt. Eine gewisse temporäre Belastung – etwa bei der Parksituation – sei aus seiner Sicht zumutbar. Er spricht sich für Augenmaß und Verhältnismäßigkeit aus und warnt davor, auf jede Herausforderung mit neuen Vorgaben zu reagieren. Rettungswege müssten selbstverständlich gesichert sein, konkrete Gefährdungen habe es bislang jedoch nicht gegeben. Grundsätzlich erkenne er das Anliegen inhaltlich an.

 

Die Ausschussvorsitzende kündigt an, dass Herr Kurowski auf die vorangegangene Wortmeldung reagieren werde. Zugleich stellt sie klar, dass es nicht um neue Regelungen gehe, sondern um die Einhaltung bestehender Vorschriften – insbesondere der Straßenverkehrsordnung. Zur Veranschaulichung nennt sie ein persönliches Beispiel und weist darauf hin, dass in ihrer Wohnstraße im Ernstfall kein Feuerwehrauto passieren könne, was die Dringlichkeit des Themas unterstreiche.

 

Herr Kurowski zeigt Unverständnis gegenüber der zuvor geäußerten Zurückhaltung bei einer stärkeren Regulierung. Seit drei Jahren werde im Ausschuss nach Silvester regelmäßig über das gleiche Problem diskutiert: eine vollständige Überparkung des Ortes. Er plädiert für eine pragmatische Lösung, bei der gezielt die Nutzung der Parkhäuser gefördert und in Verbindung mit der Tageskurkarte ein kostenfreier Shuttle-Service angeboten wird – insbesondere bei Großveranstaltungen wie Silvester. Angesichts blockierter Rettungswege fordert Herr Kurowski Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der StVO. Ein Leitsystem könne Besucher zu den vorgesehenen Stellflächen lenken. Zudem betont er die Verantwortung der Gemeinde als Veranstalterin: Ein funktionierendes Sicherheitskonzept sei unerlässlich, da im Ernstfall die Haftung bei der Gemeinde liege.

 

Die Ausschussvorsitzende merkt an, dass es sich bei der aufgeworfenen Thematik in weiten Teilen um eine grundsätzliche Fragestellung handelt, die in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fällt. Die Diskussion sei daher auch nur eingeschränkt im Tourismusausschuss zu führen.

 

Herr Dohrmann äußert Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. Er stellt die Frage, wer für die Kontrolle der Vorgaben sowie das Einschreiten bei Fehlverhalten zuständig sei. Problematisch sei aus seiner Sicht insbesondere, wenn Regelungen eingeführt würden, ohne dass deren konsequente Durchsetzung sichergestellt sei.

 

Die Ausschussvorsitzende bringt den Teil des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abstimmung, der vorsieht, den Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus bei der Bewerbung von Veranstaltungen künftig dazu zu verpflichten, die Anreise mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie die Nutzung der ausgewiesenen Parkplatzflächen aktiv zu empfehlen. Sie bittet die Ausschussmitglieder um ein Votum per grüner Karte.

 

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Beschluss:

Der Tourismusausschuss verweist in seiner Sitzung am 03.06.2025 den Tagesordnungspunkt 8.1 “Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erhebung von Parkgebühren im gesamten Gemeindegebiet an den Weihnachtstagen bis Neujahr sowie zum Einsatz des Außendienstes an Silvester zur Kontrolle der öffentlichen Ordnung” inkl. einer Empfehlung an die nächste Gemeindevertretersitzung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage