09.04.2025 - 10.2 Sicherung der Parkplätze Dünenstraße 80 als Anw...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung stellt zwei Varianten vor. Bei beiden Varianten ist eine gemischte Nutzung vorgesehen für Anwohner:innen, Besucher:innen mit Parkautomat und Kurzzeitparker. Seitens der Verwaltung wird davon abgeraten, alle Plätze in Anwohnerparken umzunutzen, da dadurch keine Möglichkeit bestünde, Besucherverkehr der Anwohner:innen abzufangen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Variante 1

(Vorzugsvariante der Verwaltung, da Externe nicht in inneren Bereich fahren):

 

Variante 2:

 

 

H. Schulz: Anregung dahingehend, ein dynamisches Parkleitsystem zu errichten.

 

Hr. Dohrmann: Antrag wurde durch CDU bereits einmal eingebracht. Er befürwortet

daher weiterhin die Idee.

 

Fr. Pfeifer: Bezweifelt, dass der Besucherparkplatz auch tatsächlich von Besuchern

genutzt wird und nicht von Urlaubern. Könnten Anwohner:innen eine Parkkarte für ihre Besucher:innen erhalten?

 

Verwaltung: Es gibt einen großen Parkplatzmarkt, welcher das Risiko birgt, dass

pauschale Parkkarten gewinnbringend veräußert werden. Die öffentliche Hand ist an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden, daher können die Parkplätze mit Parkautomaten und Parkscheibe beliebig genutzt werden, da die Beschilderung rechtlich niemanden ausschließt.

 

Herr Böttcher stellt den Antrag, Frau Drahota das Rederecht zur Erläuterung des Antrages zu erteilen. (11 Ja – einstimmig)

 

Fr. Drahota: Es war nicht die Intension des Antrages, wieder Parkplätze zu errichten

die nicht den Anwohnern:innen zur Geltung kommen. Ziel sollte es sein, das Parkhaus auszulasten und Politessen einzusetzen, die rechtmäßiges Parken kontrollieren. Der in Rede stehende Parkplatz wird momentan überwiegend von Strandgängern genutzt, das sollte gänzlich ausgeschlossen werden. 

 

Hr. Böttcher: Also kommt eine dritte Variante hinzu – alle Stellflächen als Anwohnerparken.

 

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Beschluss: Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt stimmt über die drei Varianten wie folgt ab:

Variante 1: 7 Stimmen

Variante 2: 1 Stimmen

Variante 3: 3 Stimmen

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Anlagen zur Vorlage