03.04.2025 - 9.1 Beschlussvorlage zur Satzung über die Festsetzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reinholz informiert alle Anwesenden über die Grundsteuerreform 2025 und die damit verbundenen Folgen. Er sagt, dass ca. 6.700 Datensätze des zuständigen Finanzamtes verarbeitet wurden, ca. 500 Datensätze vom Altbestand sukzessiv bereinigt werden und ca. 400 neue Datensätze aus 2025 vom Finanzamt noch zu verarbeiten seien. Weiter gibt er an, dass ca. 1.000 Widersprüche der Eigentümer aus dem Gemeindegebiet beim Finanzamt Stralsund vorliegen.

Im Jahr 2024 habe man Hebesätze von 400 % (Grundsteuer B) und 300 % (Grundsteuer A) gehabt. Für das Jahr 2025 strebe man aufkommensneutrale Hebesätze von 260 % (Grundsteuer B) und 300 % (Grundsteuer A) an. Anschließend veranschaulicht er die finanziellen Veränderungen zwischen den Jahren 2024 und 2025 anhand von Beispielen für Grundstücke in Binz und Prora. 

 

Herr Steinbrecher erwähnt, dass die Neuberechnung der Hebesätze eine Mammutaufgabe gewesen sei. Er bedankt sich bei Herrn Reinholz und seinem Team für die Arbeit.

 

Herr Maske möchte wissen, ob es große Erhöhungen oder Verminderungen für die Wohnungsgenossenschaft in Binz und/oder die Wohnungsbaugesellschaft in Prora geben werde.

 

Herr Reinholz antwortet, dass es in der vorliegenden Konstellation zu einer Entlastung der jeweiligen Mieter kommen werde.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in ihrer Sitzung am 03.04.2025 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B der Gemeinde Ostseebad Binz. (Anlage 1 - Hebesatzsatzung)

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1961&selfaction=print