27.01.2025 - 9.1 1. Änderung der Richtlinie der Gemeinde Ostseeb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Sitzung:
-
4. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 27.01.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Anja Ramthun
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reinholz übergibt die Sitzungsleitung wieder an Herrn Schneider.
Herr Reinbold bittet Frau Küster um Erklärung, warum der Sozialausschuss sich für eine Datierung der Richtlinie auf den 15.10. entschieden habe. Er merkt an, dass unter §4 Ziffer 4 „Fahr- und Betriebskosten werden grundsätzlich anteilig berücksichtigt“ das Wort „nur“ eventuell zu ergänzen sei.
Frau Küster informiert, dass man sich gemeinsam mit dem Sozialausschuss auf den 15.10. geeinigt habe, da man in der Verwaltung zur Bewilligung und Abrechnung eines Antrages auf den Sitzungsplan des Sozialausschusses angewiesen sei. Hier fände die letzte Sitzung meist schon im November statt.
§4 Ziffer 4 wurde durch den Sozialausschuss intensiv diskutiert. Man habe hier auf das „nur“ verzichtet, um bei Anträgen individueller entscheiden zu können.
Herr Schneider halte das Wort „nur“ im §4 Ziffer 4 auch für entscheidend, da alternativ jegliche Fahr- und Betriebskosten beantragt werden könnten.
Frau Drahota werde der Änderung nicht zustimmen, man habe im Sozialausschuss lange und ausführlich über den Wortlaut diskutiert.
Herr Kurowski habe gegen die Aufnahme des Wortes „nur“ nichts einzuwenden, möglich wäre aber auch eine Ergänzung mit „maximal 50%, maximal 60% (usw.) Berücksichtigung von Fahr- und Betriebskosten.
Herr Schneider bittet um Abstimmung der Mitglieder des Hauptausschusses über die Ergänzung des Wortes „nur“ im §4 Ziffer 4.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 20.02.2025 der 1. Änderung der Richtlinie der Gemeinde Ostseebad Binz über die Gewährung von Zuschüssen an gemeinnützige Vereine, Verbände und Initiativgruppen zuzustimmen.
Der Hauptausschuss empfiehlt den §4 (Bewilligungsverfahren) Abs. 4 um das Wort “nur” zu erweitern (Fahr- und Betriebskosten werden grundsätzlich nur anteilig berücksichtigt).
Anlagen zur Vorlage
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