22.01.2025 - 7.1 Beschlussvorlage über die 2. vereinfachte Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung trägt die Abwägungstabelle bzw. den Abwägungsvorschlag vor.

Ausführliche Erläuterungen erfolgten unter anderem zur Stellungnahme des Bodenschutzes/Umweltschutzes: Die Schadstoffbelastung auf dieser Fläche wurde in das Register eingetragen. Das belegt jedoch nicht die Vorwürfe, dass angeblich kontaminiertes Material verbaut worden ist, sondern hat mit Eintragungen in eine tiefere Bodenschicht zu tun. Diese Situation ist in einem Großteil der Flächen in Prora vorzufinden. Insbesondere auf dem zur Rede stehenden Grundstück wurde davon ausgegangen, dass das Dachmaterial der alten Schule über mehrere Jahre dem Regen ausgesetzt war und somit über viele Jahre immer Teile/Materialen abgetragen wurden und in tiefe Bereiche des Bodens eingedrungen sind. Der Sperrvermerk bezieht sich darauf, dass bevor Wohnungsbau entwickelt und neu gebaut wird, eine Beprobung stattfinden muss um den tatsächlichen IST-Zustand zu erfassen. Mittels Bodenaustausch, was inzwischen üblich ist, kann im Fall einer Überschreitung der Werte, die Baufähigkeit hergestellt werden.

 

Herr Müther:  In welcher Tiefe wurde beprobt? Um den Sperrvermerk

zu löschen wäre eine neue Beprobung erforderlich?

Verwaltung: Es fand keine Beprobung zum Sperrvermerk statt, der Landkreis V-R hat den Wert angenommen. Der Sperrvermerk kann nach Beprobung gelöscht werden. Wir informieren zur kommenden Sitzung des Hauptausschusses noch einmal ausführlich.

 

Herr Colmsee: Wer hat den Abwägungsvorschlag erstellt? Wurden die Gemeinde vor der Eintragung informiert?

Verwaltung:   Die Verwaltung selbst, da es sich nur um eine Verlängerung                 handelt. Nein, wir wurden nicht informiert und waren über den                                           Sperrvermerk genauso verwundert. Nach Rücksprache mit dem                                           Landkreis V-R erfolgte die Eintragung vorsorglich.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 20.02.2025 über die anliegende Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohnbebauung in der Gartenhofsiedlung“ der Gemeinde Ostseebad Binz sowie über die Abwägungsvorschläge zu beschließen, unter der Voraussetzung, dass in der Sitzung des Hauptausschusses am 27.02.2025 die Thematik der Bodenverunreinigung nochmals erläutert wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage