27.01.2025 - 7.1 Beschlussvorlage über die 2. vereinfachte Änder...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Schneider verliest die Beschlussvorlage und übergibt an Frau Guruz, da es aus dem Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt zur Beschlussvorlage noch eine Anfrage gab.

Frau Guruz erklärt, dass die Abwägung vorgetragen worden sei und es Nachfragen hinsichtlich der Stellungnahme vom Fachamt für Umweltschutz gegeben habe. Vom zuständigen Fachamt habe es einen Hinweis hinsichtlich des Bodenschutzes und Altlastkatasters gegeben. Auf eine Anhörung der Gemeinde wurde schriftlich verzichtet, da es sich nur um einen Hinweis handle. Im Prüfbericht des Kaufwertes tauche die Frage auf, ob die Fläche für eine Bebauung als Spielplatz geeignet sei, wenn die darunter liegenden Schichten ebenfalls belastet seien. Eine Beprobung werde deshalb auf eine Tiefe von 80cm bis 1,00m durchgeführt werden. Die Beprobung kann jederzeit oder erst wenn eine Bebauung stattfinden soll, durchgeführt werden.

Herr Steinbrecher erklärt, dass sich laut Prüfbericht (15.5.2024) eine erhöhte Schadstoffbelastung im Boden befinde. Ist der Verwaltung die Schadstoffbelastung vor Bau des Parkplatzes bekannt gewesen und wurde die damalige Gemeindevertretung darüber informiert? Die Beantwortung der Frage sei für ihn von Interesse, da ein Großteil der Gemeindevertretung die Fläche zukünftig gern als Spielplatz bzw. für die Wohnbebauung nutzen würde. Möglich wäre auch die Einholung von Angeboten für die Entsorgung der Schadstoffe, da sich in unmittelbarer Nähe eine Kita befinde. Er bitte, für seine Fraktion um einen kurzfristigen Termin zur Einsichtnahme in das Schadstoffkataster.

Herr Schneider erklärt, dass die Verwaltung das Grundstück nicht nutzen würde, wenn es eine Schadstoffbelastung gebe, die Menschen in Gefahr bringe. Frau Guruz erklärte bereits ausführlich, welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, sollte das Grundstück zukünftig anderweitig genutzt werden.

Frau Guruz erklärt, dass es anhand der seit Februar 2024 geltenden Verordnung eine generelle Beprobung aller Böden gebe. Als Beispiel führt sie hier den Bau der Straße am Kleinbahnhof an. Hier habe man einen Bodenaustausch vorgenommen, weil dieser so stark kontaminiert war. Die Kosten für die Entsorgung beliefen sich auf circa 78.000,00€. Unter dem Aspekt dieser neuen Verordnung gab es lediglich den Hinweis, dass eine Beprobung zu erfolgen habe, sollte man die Fläche anderweitig nutzen. Sie weist nochmals darauf hin, dass die Fläche vor Bauabnahme durch eine externe Firma und den Landkreis beprobt und begutachtet worden sei und auch die ordnungsgemäße Entsorgung sei nachweislich erfolgt.

Frau Guruz schlägt vor, den Inhalt des Katasters noch einmal für die Sitzung der Gemeindevertretung auszuarbeiten. Sie habe den Sachbearbeiter bereits gebeten, dies noch einmal schriftlich darzulegen. 

  

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 20.02.2025 der anliegenden Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohnbebauung in der Gartenhofsiedlung“ der Gemeinde Ostseebad Binz sowie über der Abwägungsvorschläge zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage