07.11.2024 - 9.3 Beschlussvorschlag zur 8. Änderung des Bebauung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Funk lässt über alle Varianten abstimmen:

 

Variante 1    0

Variante 2     0

Variantenunabhängige Lösung  14

 

Somit entscheidet sich die Gemeindevertretung für die vom Bauausschuss und Hauptausschuss empfohlene variantenunabhängige Lösung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 07.11.2024 dem städtebauliche Konzept zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 „Neu-Binz“ der Gemeinde Ostseebad Binz variantenunabhängig zwei Baukörper mit angebender Fläche als Arbeitsgrundlage für die Erstellung der Entwurfsunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Behörden- und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zuzustimmen. Inhalt des städtebaulichen Vertrags nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die dauerhafte, uneingeschränkte Nutzung und Bewirtschaftung des Flurstücks 135/38, Gemarkung Binz, Flur 2 zugunsten der Gemeinde Ostseebad Binz sowie eine öffentlich gewidmete Durchwegung zwischen Proraer Straße und Strandpromenade.

Zum Offenlagebeschluss soll durch die Verwaltung geprüft werden, ob das seeseitige Gebäude auf die Baulinie des Hotels Rugard bzw. des Nachbargebäudes verschoben werden kann, sowie die optimale Ausrichtung beider Gebäude hinsichtlich Seeblick und Verschattung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1144&selfaction=print