07.11.2024 - 8.1 Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
3. Sitzung der Gemeindevertretung
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ostseebad Binz
- Datum:
- Do., 07.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Wohnungsverwaltung Binz GmbH
- Bearbeiter:
- Ron-Patrick Reinholz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Drahota und Herr Steinbrecher erklären sich gemäß § 24 KV M-V für befangen.
Herr Schneider erklärt, dass er sich nicht für befangen erklärt habe, da er nicht Mitglied der Gemeindevertretung sei. Frau Drahota und Herr Steinbrecher haben sich für befangen erklärt, da sie beide Mitglieder des Aufsichtsrates seien. Aus diesem Grund haben sich beide von ihrem Platz entfernt, müssen aber nicht den Raum verlassen, da es sich um einen Beschluss im öffentlichen Teil handelt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung fasst in ihrer Sitzung am 07.11.2024 folgenden Beschluss:
- Der Jahresabschluss der Wohnungsverwaltung Binz GmbH in der von der DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft - Zweigniederlassung Rostock geprüften Fassung (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vom 14.06.2024) wird festgestellt.
- Der Lagebericht der Wohnungsverwaltung Binz GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch den Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen
- Über die Gewinnverwendung bezüglich des Jahresüberschusses in Höhe von
EUR 1.186.531,58 hinsichtlich des Gewinnvortrages bzw. einer möglichen Ausschüttung an die Gemeinde Ostseebad Binz wird durch den Aufsichtsrat noch eine Beschlussempfehlung eingebracht.
- Dem Aufsichtsrat wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
- Auf der Grundlage des § 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG-MV) wird der Bürgermeister beauftragt, die Binzer Bürger über die ortsübliche Bekanntmachung über den Zeitraum der Auslegung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Bestätigungsvermerkes im Amt Finanzen der Gemeindeverwaltung zu informieren.
Anlagen zur Vorlage
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