14.01.2025 - 4 Informationen aus dem Amt für Finanzen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
4. Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 14.01.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Steinbrecher übergibt das Wort an Herrn Reinholz.
Herr Maske nimmt um 18:40 Uhr an der Sitzung teil. Es sind nun 4 Finanzausschussmitglieder anwesend.
Herr Reinholz informiert über aktuelle Erfüllungsstände und die Planwerte für das Haushaltsjahr 2024.
Plan-Wert (1. NT) IST-Wert (per 31.12.2024)
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Plan-Wert (1. NT) |
IST-Wert (per 31.12.2024) |
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Ordentliche Erträge |
15.079.000 € |
13.398.200 € |
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Ordentliche Aufwendungen |
16.176.500 € |
13.916.500 € |
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Ordentliche Einzahlungen |
12.898.700 € |
12.476.100 € |
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Ordentliche Auszahlungen |
15.448.400 € |
13.562.700 € |
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Investive Einzahlungen |
10.099.900 € |
3.623.400 € |
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Investive Auszahlungen |
10.454.500 € |
9.870.800 € |
Herr Reinholz informiert, dass immer noch Fördermittel für das MZO-Gelände, Knotenpunkt Prora und teilweise Ausbaubeiträge für gewisse Straßen fehlen. Knapp 6 Millionen fehlen am Ende des Jahres. Auszahlungen sind die Kosten des Parkhauses, der Baumaßnahme Kleinbahnhof und Finkenweg sowie der Digitalpakt Schule. Weitere Abweichungen liegen an den Abschreibungen und Auflösungen der Sonderposten, die noch nicht gebucht wurden. Eine Abweichung ergibt sich noch aus den Einnahmen der Parkgebühren. Die Eröffnung des Parkhauses ist erst in 09/2024 erfolgt. Ansätze resultieren aus einer vollständigen saisonalen Auslastung.
Herr Reinholz weist daraufhin, dass er nur die Finanzrechnung hervorgehoben hat, da im Ergebnishaushalt Auflösungen aus Sonderposten und Abschreibungen noch nicht verbucht wurden. Herr Reinholz erläutert anhand der nachfolgenden Darstellung, die Finanzrechnung:
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Einzahlungen |
SOLL |
IST |
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Steuern und ähnliche Abgaben |
9.963.000,00 EUR |
9.844.434,97 EUR
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Zuwendungen, allgemeine Umlage, sonstige Transfereinzahlungen |
498.700,00 EUR |
508.282,56 EUR |
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Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte |
1.122.300,00 EUR |
963.596,57 EUR |
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Privatrechtliche Leistungsentgelte |
160.600,00 EUR |
156.580,46 EUR |
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Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
280.700,00 EUR |
151.007,25 EUR |
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Zinseinzahlungen und sonstige Finanzeinzahlungen |
245.000,00 EUR |
285.904,18 EUR |
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Sonstige laufende Einzahlungen |
628.400,00 EUR |
566.249,54 EUR |
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Gesamt |
12.898.700,00 EUR |
12.476.055,53 EUR |
Herr Reinholz erklärt, dass sich die Differenz aus dem SOLL und IST bei den Einzahlungen aus rückständiger Gewerbesteuer ergibt. Weiterhin wurden noch nicht alle an uns zu zahlenden Schullastenausgleiche gezahlt.
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Auszahlungen |
SOLL |
IST |
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Personalauszahlungen |
3.122.400,00 EUR |
2.864.801,80 EUR |
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Versorgungsauszahlungen |
9.300,00 EUR |
14.394,40 EUR |
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Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen |
3.810.200,00 EUR |
3.046.577,61 EUR |
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Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferauszahlungen |
6.852.200,00 EUR |
6.762.849,08 EUR |
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Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen |
185.000,00 EUR |
110.908,29 EUR |
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Sonstige laufende Auszahlungen |
1.469.300,00 EUR |
763.178.06 EUR |
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Gesamt |
15.448.400,00 EUR |
13.562.709,24 EUR |
Herr Reinholz veranschaulicht anhand der vorherigen Übersicht die Auszahlungen aus der Finanzrechnung. Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferauszahlungen sind die Kreisumlage und Finanzausgleichumlage. Für das Jahr 2024 sind alle Verbindlichkeiten daraus beglichen. Grundlage ist das jährliche Steueraufkommen, welches in den letzten Jahren ziemlich gleichbleibend ist. Daher wurde die Erhöhung der Kreisumlage auf 42 % beschlossen. Die Kreisumlage für das Jahr 2025 rechnet sich zurück auf das Steueraufkommen für das Jahr 2023.
Herr Kurowski möchte gerne wissen, ob im Nachhinein eine Korrektur wie beispielsweise bei der Gewerbesteuer erfolgt.
Herr Reinholz erklärt dass das Jahr direkt festgesetzt wird und keine Korrektur erfolgt. Die Grundlage ist das Steueraufkommen 2023, woraufhin die Kreisumlage im Jahr 2025 und für 2024 dann 2026 gezahlt werden muss. Die Berechnung ist fortlaufend.
Die Differenz zwischen SOLL und IST bei den Zinsauszahlungen und sonstigen Finanzauszahlungen ergibt sich auch aus den Kosten für das Parkhaus. Bevor die Gemeinde ein Darlehen für den Bau des Parkhauses aufgenommen hat, wurden die ersten Forderungen mit Eigenkapital beglichen. Die Darlehensmittel wurden erst danach abgerufen.
Die Abweichungen zwischen SOLL und IST bei den sonstigen laufenden Auszahlungen ergeben sich auch den Kosten für die Schulen, die nicht ins Anlagevermögen laufen (z.B. Einrichtung der Klassenzimmer, Bewirtschaftung der Sporthallen).
Herr Kurowski möchte gerne wissen, wann mit den Mitteln zurechnen ist, ob noch genügend Liquidität da ist, oder muss die Gemeinde zwischenfinanzieren?
Herr Reinholz macht noch einmal deutlich, dass genügend eigene Mittel zurzeit zur Verfügung stehen. Bezüglich der Fördermittel gab es bereits einen Termin in Schwerin. Herr Einicke versucht, dass es bei der Thematik schnellstmöglich vorangeht.
