18.11.2024 - 7.1 Beschlussvorlage zum Wirtschaftsplan 2025 der W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Drahota und Herr Schneider erklären sich gemäß § 24 KV M-V für befangen und nehmen nicht an der Abstimmung teil. Herr Reinholz übernimmt die Sitzungsleitung und stimmt für Herrn Schneider ab.

 

Herr Reinholz informiert darüber, dass sich die geplanten Instandhaltungsaufwendungen im Jahr 2025 auf knapp 1,9 Millionen Euro und der geplante Jahresüberschuss auf voraussichtlich 626.000 Euro belaufen werden, womit eine Ausschüttung an den Gesellschafter möglich sei. Als Stellungnahme der Verwaltung merkt an, dass für die kommenden Jahre keine konkreten Angaben gemacht worden seien, wie der künftige Gewinn verwendet werden soll. Es gebe nach wie vor viele Probleme und Ideen in Binz wie z.B. Pflegeheim, Seniorenheim und altersgerechtes Wohnen, die einer finanziellen Planung bedürfen. Er gibt zu bedenken, dass aufgrund der Gewerbesteuer der Gemeinde rund 400.000 Euro fehlen, die allerdings bei der Wohnungsverwaltung vorhanden seien. Eine Gewinnausschüttung an den Gesellschafter sei nicht nur möglich, sondern werde auch in anderen Städten und Gemeinden erfolgreich umgesetzt.

 

Herr Böttcher stellt den Antrag auf Diskussion bezüglich zweckgebundener Gewinnausschüttung.

 

Herr Schulz gibt zu bedenken, dass zu einer Gewinnausschüttung der Aufsichtsrat gehört werden sollte und eine Empfehlung abgeben sollte.

 

Herr Reinholz schlägt vor, den Aussichtsrat im Vorfeld über die geplante Verwendung der zweckgebundenen Mittel zu informieren.

 

Frau Schierhorn merkt an, dass der Aussichtsrat sich bereits mit der Gewinnausschüttung beschäftige. Davon ab befinde man sich aber noch im Jahr 2024. Eine mögliche Gewinnausschüttung hänge allerdings vom Ergebnis des Jahresabschlusses 2025 ab. Grundsätzlich wolle man für das Jahr 2025 handlungsfähig bleiben und dürfe eine gewisse Liquidität (derzeit 2,5 Millionen Euro) für den eventuell geplanten Neubau nicht vernachlässigen. Darüber hinaus habe sie den Aufsichtsrat bereits darüber informiert, dass man planen müsse welche Häuser man in den nächsten zehn Jahren im Hinblick auf CO²-Neutralität anfassen müsse. Auch diese Maßnahmen werden viel Geld in Anspruch nehmen.

Bezüglich der Gewerbesteuer erklärt sie, dass es eine Gesetzesänderung gegeben habe, nach der die Wohnungsverwaltung (auch rückwirkend) weniger Gewerbesteuer zu zahlen habe. Letztlich sagt sie, dass es grundsätzlich nur möglich sei eine pauschale Gewinnausschüttung vorzunehmen.

 

Herr Böttcher zieht seinen Antrag, unter dem Hinblick, dass eine zweckgebundene Gewinnausschüttung nicht möglich sei, zurück.

 

Herr Reinholz ergänzt, dass die möglichen Verwendungen einer Ausschüttung in den Ausschüssen durchaus diskutiert und durch die Gemeindevertretung beschlossen werden könne.

 

Herr Böttcher fragt, ob es schon einen Beschluss gebe, dass ausgeschüttet werden solle.

 

Herr Reinholz verneint dies. Er erklärt, dass man zuerst den Beschluss fassen und dann die Verwendung planen könnte. Anders herum wäre es allerdings auch möglich erst die Verwendung zu planen, dann den Aufsichtsrat zu informieren und erst im Anschluss die Ausschüttung zu beschließen.

 

Herr Pede gibt zu bedenken, dass die Wohnungsverwaltung mit dem Geld neuen Wohnraum schaffen sollte, statt an die Gemeinde auszuschütten.  

 

Herr Reinholz erklärt, dass im Wirtschaftsplan der Wohnungsverwaltung keine Investitionen ersichtlich bzw. geplant seien. Aus diesem Grund habe man die Gewinnausschüttung vorgeschlagen, damit das Geld anderweitig für die Gemeinde verwendet werden könne.

 

Herr Mehlhorn schlägt vor, dass die Wohnungsverwaltung das Vereinsgebäude bauen könnte. Es würde sich um eine gute Investition für die Wohnungsverwaltung handeln und eine Gewinnausschüttung wäre dann nicht nötig.

 

Herr Schulz merkt an, dass die Diskussion sich um den Wirtschaftsplan drehen sollte. Die geäußerten Wünsche und Empfehlungen seien nicht Teil des vorliegenden Tagesordnungspunktes und sollten daher zu gegebener Zeit unter dem richtigen Tagesordnungspunkt diskutiert werden.

 

Frau Schierhorn fasst abschließend zusammen, dass der Wirtschaftsplan auf die Handlungsfähigkeit für das Jahr 2025 abziele. Ausschüttung für 2023, 2024 und 2025 könnten man durchaus noch diskutieren bzw. vornehmen. Es sei allerdings nach wie vor so, dass der Aufsichtsrat sich mit der Gewinnausschüttung befassen und eine Empfehlung abgeben werde. Abschließend bittet sie um Berücksichtigung der Tatsache, dass jedes Jahr für den Jahresüberschuss 25% Kapitalertragssteuer an das Finanzamt gezahlt werden müssen.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 05.12.2024 dem Wirtschaftsplan 2025 der Wohnungsverwaltung Binz GmbH zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=90&TOLFDNR=1270&selfaction=print