2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt fest, dass form- und fristgerechten geladen wurde.
Die Beschlussfähigkeit ist mit der Anwesenheit von 4 von 5 Ausschussmitglieder gegeben.