26.09.2024 - 9.1 Beschluss über außerplanmäßige Ausgaben für das...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schneider erklärt, dass der Stand nach wie vor derselbe sei wie zur letzten Gemeindevertretersitzung. Dieser Beschluss ziele nach wie vor darauf ab, der Gemeinde zu ermöglichen, dass schnell und flexibel auf Situationsänderungen reagiert werden könne. Alles in allem sei es aus seiner Sicht unmöglich wie mit der Insel Rügen, der Öffentlichkeit, der Natur und den Bewohnern umgegangen werde.

 

Herr Kurowski merkt an, dass es dazu seitens der BfB-Fraktion eine Mail mit einigen Fragen an die Verwaltung gegeben habe. Er erklärt, dass sich die bisherigen Kosten laut Herrn Gardeja auf 350.000 Euro belaufen, wobei die gefassten Beschlüsse nur 200.000 Euro abdecken würden. Er möchte wissen wie die Differenz  zu Stande gekommen sei, ob die 90.000 Euro von anderen Gemeinden noch ausstehen und aus welchem Bereich des Eigenbetriebes die beantragten 75.000 Euro genommen werden würden. Darüber hinaus habe man im Vorfeld um die Folien der Präsentation gebeten, doch diese bisher nicht bekommen.

 

Herr Schneider erklärt, dass man die noch entstehenden Kosten kaum abschätzen könne. Er habe nach dem Treffen am 25.07.2024 den Eindruck gehabt, dass man sich einig gewesen sei, diesen Weg weiter gehen zu wollen. Es sei nach wie vor so, dass man die Kosten zwischen dem Gemeindehaushalt und dem Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus aufteile. Genaue Informationen zu den Konten könne man allerdings erst geben, wenn der Tourismusdirektor zurück sei.

 

Herr Kurowski sagt, dass damit leider keine seiner Fragen beantwortet worden sei. Man habe nach wie vor die Folien nicht erhalten, man sei über den Beschluss hinaus gegangen was die Kosten betreffe und Herr Schneider könne nach wie vor nicht sagen von welchen Konten die Mittel genommen werden.

 

Herr Pede möchte wissen, ob es richtig sei, dass die weiteren Kosten erst mit Eintreffen des Widerspruchsbescheids abgeschätzt werden können.

 

Herr Schneider erklärt, dass man die noch entstehenden Kosten nicht abschätzen könne. Man müsse abwarten was in dem Widerspruchsbescheid stehe und welche Argumente dort aufgeführt werden. Er betont nochmal, dass die Entscheidung diesen Weg weiter zu bestreiten, einstimmig von der Gemeindevertretung beschlossen worden sei. Aus seiner Sicht gebe es aktuell maximal zwei Schritte, die noch folgen könnten. Zum einen die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht und dann ggf. die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

 

Herr Pede fragt, ob die veranschlagten 75.000 Euro eine Wertgrenze und keinen Freibrief darstellen.

 

Herr Schneider erklärt, dass es sich nicht um einen Freibrief handle. Die Wertgrenze für Freigaben des Bürgermeisters liege aktuell bei 5.000 Euro. Für alles was darüber hinausgehe, müsse er sich erst das Einverständnis des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung holen. Dies sei auch der Grund, warum einige Vorgänge so viel Zeit in Anspruch nehmen. Davon ab werde man die Gemeindevertretung, wie auch in der Vergangenheit, immer über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

 

Herr Dohrmann erinnert an den Gemeindevertreterbeschluss, dass man mit allen verfügbaren Mitteln gegen das Terminal vorgehen wolle. Er befürwortet Kostentransparenz, spricht sich aber gegen Grundsatzdiskussionen aus.

Herr Mehlhorn spricht die Problematik „Industriehafen Mukran“ an. Er möchte wissen, ob sich die Klagen auch auf den Ausbau des Industriehafens beziehen oder ob diese separat beklagt werden müssten.

 

Herr Schneider antwortet, dass er das nicht genau beantworten könne. Seine Einschätzung wäre, dass man neu klagen müsse, aber er werde die Frage mitnehmen.

 

Herr Kurowski antwortet, an Herrn Dohrmann gewandt, dass man grundsätzlich nicht das Vorgehen gegen das LNG Terminal kritisiere. Man habe allerdings auch die Aufgabe auf den Haushalt der Gemeinde zu achten. Aus diesem Grund beharre man auf die Transparenz und die Beantwortung der zuvor gestellten Fragen.

 

Herr Steinbrecher merkt an, dass er gehört habe, dass der Bürgermeister und die Gemeindevertretung aus Sassnitz das Terminal befürworten. Er möchte wissen wie man die Erfolgschancen für den Rückbau des Terminals aktuell einschätze.

 

Herr Schneider erklärt, dass man das nicht genau bestimmen könne. Man habe in der Vergangenheit auch nicht damit gerechnet, dass der Eilantrag abgelehnt werde, aber man wolle weiterhin gemeinsam gegen das Terminal vorgehen. Aus seiner Sicht wäre noch nicht alles verloren und ein Rückbau wäre unter den aktuellen Umständen noch möglich. Man erhalte nach wie vor positives Feedback und ermutigende Worte sich nicht geschlagen zu geben und sei nach wie vor optimistisch, dass nicht alles verloren sei.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung stellt für die unplan- und unvorhersehbaren Rechtsberatungen und -vertretungen, sowie die dazu notwendigen gutachterlichen Stellungnahmen außerplanmäßige Ausgaben zum Gesamtbetrag von 75.000 EUR aus den Deckungskreisen KOST/KNT 57517000 zur Unterstützung des Hauptsacheverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Frackinggasterminal Sassnitz/Mukran bereit. Diese Mittel sollen dazu dienen, die rechtliche Vertretung der Gemeinde im Hauptsacheverfahren sicherzustellen sowie weitere notwendige Gutachten und Expertisen verfahrensnotwendig zu verfeinern.

  

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0