09.10.2024 - 7.3 Beschlussvorschlag zur 8. Änderung des Bebauung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert das Konzept.

 

Im Anschluss diskutieren die Ausschussmitglieder darüber:

Hr. Schulz:  Warum wird sich bei der Baulinie/Flucht nicht auf das so genannte Zeibig-Zwilling-Gebäude bezogen?

Verwaltung:  Hängt mit Masterplan für den Bereich zusammen. Es wurde sich aus städtebaulicher Sicht nicht nur auf das Nachbargrundstück bezogen, sondern die gesamte Flucht der Promenade bedacht.

 

Reduzieren

Beschluss: Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07.11.2024 über das städtebauliche Konzept zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 „Neu-Binz“ der Gemeinde Ostseebad Binz variantenunabhängig zwei Baukörper mit angebender Fläche als Arbeitsgrundlage für die Erstellung der Entwurfsunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Behörden- und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Inhalt des städtebaulichen Vertrags nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die dauerhafte, uneingeschränkte Nutzung und Bewirtschaftung des Flurstücks 135/38, Gemarkung Binz, Flur 2 zugunsten der Gemeinde Ostseebad Binz sowie eine öffentlich gewidmete Durchwegung zwischen Proraer Straße und Strandpromenade. Zum Offenlagebeschluss soll durch die Verwaltung geprüft werden, ob das seeseitige Gebäude auf die Baulinie des Hotels Rugard bzw. des Nachbargebäudes verschoben werden kann sowie die optimale Ausrichtung beider Gebäude hinsichtlich Seeblickes und Verschattung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=78&TOLFDNR=1363&selfaction=print