11.07.2024 - 23.2 Beschlussvorschlag über das gemeindliche Einver...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Maske erklärt sich für befangen.

 

Frau Guruz erklärt, dass solche Anträge normalerweise zuerst im Bauausschuss diskutiert werden. Dies sei zeitlich aufgrund der Wahlen nicht möglich gewesen. Die Verwaltung vertrete die Meinung, dass man dem Antrag nicht zustimmen müsse, da es keine Notwendigkeit gebe, Überschreitungen bei Neubauten zuzulassen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 11.07.2024 im Rahmen des Bauantrages: „Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen – Friedhofsweg 1a“ über das gemeindliche Einvernehmen zu einer isolierten Abweichung nach § 67 Abs. 2 LBauO M-V von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnen am Sportplatz“ der Gemeinde Ostseebad Binz (Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze).

 

Gemäß §24 KV M-V ist ein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

15

Enthaltungen:

0