11.07.2024 - 23.1 Beschlussvorlage über das gemeindliche Einverne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ostseebad Binz
- Datum:
- Do., 11.07.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Maria Klett
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Maske möchte wissen, ob die Bewohner für die Umbauphase zeitweise oder sogar ganz ausziehen müssen. Weiter möchte er wissen, ob mit dem Anbau der Balkone auch die Wohnungen an sich renoviert werden und ob dies Auswirkungen auf den Mietzins der jetzigen Bewohner haben werde. Letztlich möchte er wissen warum heute bereits abgestimmt werde, wenn es noch offene Fragen gebe.
Frau Guruz antwortet, dass es sich hier um zwei verschiedene Baumaßnahmen handle. Zum einen sollen Liftanlagen vor dem Gebäude angebaut werden, um Barrierefreiheit für die Wohnungen herzustellen. Zum anderen soll ein Penthouse auf das Dachgeschoss gebaut werden.
Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass die derzeitigen Bewohner zeitweise für den Anbau der Liftanlage ausziehen müssten. Es handle sich jedoch um ein Privatgrundstück und somit eine privatrechtliche Angelegenheit. Die Gemeinde selbst könne nur über die rechtlichen Aspekte entscheiden. Selbiges gelte für ggf. anfallende Renovierungen innerhalb der Wohnungen.
Zur zweiten Frage gibt sie an, dass man nicht den Aufzug als solchen kritisiere, sondern die Platzierung der Zugangstreppe direkt vor dem Schacht. Man wolle an dieser Stelle lediglich zu bedenken geben, dass man die Treppe vielleicht besser im Seitenbereich platzieren könne. An sich sei es zulässig und man würde das Verfahren ungern verzögern, da eine Barrierefreiheit für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sehr wichtig sei.
Herr Schneider erklärt, dass es sich um einen längeren Prozess gehandelt habe. Man sei froh, dass ein Beschluss vorliege und befürworte den barrierefreien Anbau.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 11.07.2024 im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid: „Anbau von 4 Aufzugschächten mit Treppenhausauswechslung, Anbau von Balkonen nach Abriss und Aufstockung eines Penthouses an ein Wohngebäude – Dünenstraße 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55“ über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben sowie
1. zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 7/8 „Neubinz“; hier: Überschreitung der Baugrenze, sowie
2. zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 7/8 „Neubinz“; hier: Überschreitung der zulässigen
Vollgeschosse, sowie
3. zum Antrag auf Eintragung einer Abstandsflächenbaulast zugunsten der
Aufzugköpfe auf dem gemeindlichen Flurstück 601/4, Gemarkung Binz, Flur 2
Anlagen zur Vorlage
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1
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6,4 MB
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1,5 MB
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2,2 MB
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