19.03.2026 - 10.8 Beschlussvorlage zur Aufhebung des Beschlusses ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.8
- Sitzung:
-
12. Sitzung der Gemeindevertretung
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ostseebad Binz
- Datum:
- Do., 19.03.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Tom Hagedorn
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Funk unterbricht die Sitzung für eine kurze Absprache um 19:44 Uhr.
Frau Dr. Funk führt die Sitzung um 20:04 Uhr fort.
Herr Kurowski: „Vielen Dank. Ich übernehme das mal ganz kurz. Wir haben hier eine Beschlussvorlage reingebracht, und zwar geht’s hier um die Änderung des
BP Nr. 9 „Alte Gärtnerei/MZO“, also das Gebiet, das quasi angrenzend ist dort am Parkhaus. Hier ist es so, dass die Gemeindevertretung damals, ich war da mit bei, eine 4. Änderung auf den Weg geschickt hat, dass dort diesbezüglich das Sondergebiet in ein WA, sprich ein reines Wohnen, geändert werden soll. Es ist aktuell so, wenn wir ganz kurz mal eine Folie vorlegen könnten. Es ist aktuell so, dass wir – wenn der Pointer jetzt noch gehen würde. Also ganz oben, dass was jetzt so blau bläulich scheint schimmert, das ist der Wald. Einmal darunter gerückt das was rot eingekreist ist, ist das Sondergebiet. Die beiden lilafarbenen, wenn ich jetzt nicht ganz farbblind bin, ist das WA. Also sprich dort, wo nur Wohnen stattfinden soll. Und die beiden dahinterliegenden Grundstücke sind die Grundstücke, die bereits verkauft wurden. Einmal für das Senioren- und das Servicewohnen. Also sprich das, wo wir damals sagten wir wollen dort gerne ein Pflegeheim, was ja da leider Gottes nicht so hinkommt. Aber das sind quasi die beiden Grundstücke, die quasi schon verkauft wurden. Hier das Ganze nochmal in der anderen Ansicht. Unten das Weiße ist das Parkhaus. Da geht die Straße dort lang und das rosane ist die Grundschule. Der Antrag ist jetzt so gestellt, dass wir quasi von der Änderung Sondernutzung, also sprich WA auf der rechten Seite, das was jetzt so in der vierten Änderung beantragt ist, das komplett auf Wohnen geht. Und wir als Verwaltung stellen den Antrag, dass dort diesbezüglich der Aufstellungsbeschluss wieder aufgehoben wird und wir auf die dritte Änderung fallen. Warum ist das so? Es ist einfach aus der Thematik auch herausgekommen. Bei der Entwicklung des MZOs sind immense Kosten entstanden und auch das Entwicklungsziel hat sich vielleicht über die letzten Jahre ein bisschen geändert. Das ganze Projekt, wir haben zwei ehemalige Kolleginnen heute hier, ist ich glaube gefühlt 20 Jahre alt. Und ist durch sämtliche Legislaturen, glaube ich, auch durchgegangen. Wie gesagt, mit der Zeit verändert sich vielleicht auch das ein oder andere Ziel, was man dort mit dem Grundstück machen kann.
Wenn wir auf die dritte Änderung zurückfallen, heißt es Sondergebiet. Da ist ein Punkt drin mit Ferienwohnungen und diesen Punkt würden wir ganz gern streichen. Es soll ein Sondergebiet bleiben, aber es soll die Entwicklung halt auch machen, dass wir sagen können: Keine Ferienwohnungen, aber es könnte eventuell eine touristischen Infrastrukturentwicklung dort stattfinden. Und wir hätten auch immer noch den Passus drin, dass wir die Fördermittel nicht verlieren und das ist ein ganz guter Passus, solange das Sondergebiet bleibt. Aus diesem Grund - ich hoffe das war so einigermaßen verständlich – würden wir diesen Antrag hier einmal mit reinbringen und würden dann unter dem zweiten Anstrich nochmal einen Zusatz mit einbringen wollen, also sprich eine Ergänzung zu unserem Antrag. Und zwar dann „Die Verwaltung wird beauftragt das Wort „Ferienwohnungen“ zu streichen.“ Und dementsprechend sind die dann nicht mehr zulässig. Ich glaube, das ist auch im Sinne von uns allen und wir haben das Gebiet möglichst frei von der Entwicklung. Es kann aber trotzdem mit dem Wohn-Turbo gebaut werden, also wenn sich dort einer engagieren möchte auf den Grundstücken, dort Wohnen schaffen, dann ist auch das möglich. Der Antrag läuft auch hier in der Gemeindevertretung auf. Aber es lässt uns wie gesagt auch Spielraum in die andere Richtung.
Also nochmals: Die Verwaltung wird beauftragt das Wort „Ferienwohnungen“ zu streichen. Das ist eine textliche Änderung, die keines neuen B-Planverfahrens bedarf.“
Frau Drahota: „Zum besseren Verständnis habe ich jetzt schon nochmal ein paar Fragen. Also, bitte, um wie viele Fördermittel geht es?“
Herr Kurowski: „Es ist auf der Folie. Das ist das was wir auch im Vorfeld nochmal zur Verfügung gestellt haben, ca. 300.000 Euro. Es sind mal anvisiert worden 1,9 Millionen Euro, also das ist das was uns transportiert wurde aus der ehemaligen Verwaltungsspitze. In den Gesprächen mit dem LFI ist dann herausgekommen, dass wir förderfähige Kosten abrechnen können. Das haben wir jetzt halt intern ermittelt. Das kann etwas mehr werden, das kann aber auch etwas weniger werden, weil es sind die abrechenbaren Kosten. Wir haben ein Mittel daraus gebildet und das sind ca. 300.000 Euro.“
Frau Drahota: „Das sind jetzt die Fördermittel. Das heißt, Sie möchten gerne von der Verwaltung, dass wir im Prinzip von diesem Sondergebiet „Wohnen“ abgehen zu „touristischer Nutzung“. Sie schließen – zum besseren Verständnis – Ferienwohnen aus. Rein Ferienwohnen.“
Herr Kurowski: „Also es gibt kein Sondergebiet „Wohnen“ und es gibt ein „Wohnen“ und ein Sondergebiet.“
Frau Drahota: „Also wir gehen davon ab, von Wohnen, gehen zurück auf Sondergebiet Tourismus und Sie schließen Ferienwohnen aus. Die Verwaltung sagt, wenn wir in dieser Beschlussvorlage auf den 25.03.2021 zurückgehen, wird jeglicher Schaden der Gemeinde ferngehalten. Wir gehen nur in der dritten Änderung zurück. Jegliche Heilungsvorgänge sind dort nicht beinhaltet. Ist das richtig?“
Herr Kurowski: „Das urbane Gebiet wurde geheilt, also quasi die Fehlplanung damals von der Verwaltung ist geheilt worden. Und wir fallen auf die dritte jetzt rechtskräftige Änderung zurück.“
Frau Drahota: „Das möchte ich gerne wörtlich ins Protokoll drin haben. Also alles, was zu diesem Punkt 10.8 jetzt gekommen ist, möchte ich gern wörtlich im Protokoll haben und ich möchte eine namentliche Abstimmung. Auch die Änderung namentlich.“
Frau Dr. Funk lässt über den Antrag von Herrn Kurowski abstimmen:
Ergebnis der namentlichen Abstimmung:
Böttcher, Mario ja Pede, Klaus ja
Colmsee, Helge ja Pfeifer, Petra nein
Dohrmann, Ulf ja Reinbold, Ralf ja
Drahota, Grit nein Dr. Rohde-Baran, Elke ja
Dr. Funk, Sybille ja Schulz, Norbert ja
Mehlberg, Petra ja Steinbrecher, Marco ja
Müller, Marvin ja
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
Beschluss:
“1. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 25.03.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Alte Gärtnerei / MZO“ der Gemeinde Ostseebad Binz.
2. Das Planverfahren ist gemäß § 3 Abs.1 und 2 und § 4 Abs.1 und 2 BauGB durchzuführen.”
Die Verwaltung wird beauftragt „Ferienwohnungen“ in der kommenden Änderung auszuschließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ortsüblich bekannt zu machen.
Ergebnis der namentlichen Abstimmung:
Böttcher, Mario ja Pede, Klaus ja
Colmsee, Helge ja Pfeifer, Petra nein
Dohrmann, Ulf ja Reinbold, Ralf ja
Drahota, Grit nein Dr. Rohde-Baran, Elke Enthaltung
Dr. Funk, Sybille ja Schulz, Norbert ja
Mehlberg, Petra ja Steinbrecher, Marco ja
Müller, Marvin Enthaltung
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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295,1 kB
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