19.03.2026 - 10.17 Beschlussvorlage über das gemeindliche Einverne...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Klett sagt, dass die Wylichstraße 11 ursprünglich als Wohn- und Geschäftshaus mit Dauerwohnen bewilligt worden sei. Diese Baugenehmigung sei aber nie entsprechend umgesetzt worden. Es sei von vorne herein als Ferienwohnen betrieben worden. Aufgrund der Anzeige eines Nachbarn bei der Bauaufsicht des Landkreises sei dies aufgefallen. Um diesen Umstand zu heilen, habe der Antragsteller den vorliegenden Antrag eingereicht.

Im Prinzip stehe dort ein Schwarzbau und man müsse ein ganz neues Gebäude beantragen. Der jetzige Bau entspreche zudem nicht den Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplanes. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung würde sich der jetzige Bestand jedoch in das Umfeld eingliedern.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 19.03.2026 im Rahmen des

Bauantrages: „Neubeantragung Wohn- und Geschäftshaus zu AZ 03489/99, 18 Ferienwohnungen,  Dauerwohnungen, 6 Gewerbeeinheiten – Wylichstraße 11“ das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB herzustellen, sowie der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Zentrum“ (Überschreitung der GRZ), zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

5

Enthaltungen:

3

 

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=170&TOLFDNR=3059&selfaction=print