19.03.2026 - 10.14 Beschlussvorlage über die Zustimmung der Gemein...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Klett sagt, dass der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt den Antrag nicht befürwortet habe, da die Unterlagen nicht prüf- und entscheidungsfähig seien und die Erschließung nach wie vor nicht nachgewiesen sei.

 

Herr Schulz fragt, ob dieses Statement bereits die Rückmeldung des Vorhabenträgers beinhalte.

 

Frau Klett erklärt, dass man noch plane den Bauherren anzuhören. Unabhängig davon müsse man jetzt entscheiden, da der Bau-Turbo nach § 36a BauGB sonst durch sei.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 19.03.2026 im Rahmen des Bauantrages: „Neubau eines Einfamilienhauses, hier: Antrag auf 1. Verlängerung der Geltungsdauer des Bauvorbescheids 03439/20 vom 16.03.2023 – Rabenstraße“, die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB i. V. m. § 34 Abs. 3b BauGB herzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

13

Enthaltungen:

0