19.03.2026 - 10.3 Beschlussvorlage zur Satzung über eine Veränder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Funk erklärt sich gemäß § 24 KV M-V für befangen. Sie nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil und übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Colmsee.

 

Frau Klett sagt, dass es sich genau wie beim vorherigen Tagesordnungspunkt verhalte. 

 

Herr Böttcher möchte wissen, ob die Anzahl der Wohnungen bestehen bleibe. Nach seinem Verständnis gehe es hierbei lediglich um die textliche Festsetzung der untergeordneten Nutzung.

 

Frau Klett bestätigt, dass es sich lediglich um eine textliche Anpassung zur Art der baulichen Nutzung handle.

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 19.03.2026 gemäß §§ 14 Abs. 1,16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 BauGB die Satzung über die erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohnen am Eichenweg“ der Gemeinde Ostseebad Binz für ein weiteres Jahr.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erste Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung unter Anwendung des § 16 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=170&TOLFDNR=3044&selfaction=print