19.03.2026 - 8.1 Antrag der SPD- Fraktion: Bürgerbeteiligung erm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erklärt, dass der Antrag darauf abziele die Bürgerinnen und Bürger in die genannte Entscheidung miteinzubeziehen. Darüber hinaus wolle man damit die Akzeptanz der Entscheidungen der Gemeindevertretung stärken.

 

Frau Drahota fragt, ob Herr Müller das Programm zum Sondervermögen kurz erklären könne.

 

Herr Müller sagt, dass der Bund ein Sondervermögen über 600 Milliarden Euro angelegt habe. Dieses sei auf die Länder verteilt worden und das Land Mecklenburg-Vorpommern habe sich dafür entschieden einen Teil dieser Summe pauschal den Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinden würden aber in der Pflicht stehen, innerhalb der vorgegebenen Frist ein entsprechendes Projekt anzugeben, eine Zweckbindung gebe es nach seinem Kenntnisstand jedoch nicht. 

 

Frau Drahota merkt an, dass das Ziel dieses Programms eine schnelle und unbürokratische Verwendung des Geldes sei. Darüber hinaus gebe es sehr wohl Richtlinien, wofür das Geld genutzt werden dürfe. Die Entscheidung solle darüber hinaus, laut des Städte- und Gemeindetages, bei der Gemeindevertretung und nicht bei der Verwaltung liegen. Außerdem möchte sie wissen, wie die Befragung im Hinblick auf Gleichberechtigung, Frist, Beteiligung, Mindestteilnehmer etc. umgesetzt werden solle.

 

Herr Müller antwortet, dass die Umfrage dazu diene die Bürgerinnen und Bürger so unbürokratisch wie möglich miteinzubeziehen. Die Gemeindevertretung würde dann, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umfrage, eine Entscheidung treffen.

 

Herr Pede sagt, dass das Geld seiner Meinung nach zurückgegeben werden sollte, da es sich bei Sondervermögen prinzipiell um Schulden handle.

 

Herr Böttcher merkt an, dass eine Umfrage, eine Auswertung und ein Beschluss durch die Gemeindevertretung zeitlich kaum bis Mai umsetzbar seien.

 

Frau Mehlberg befürwortet die Bildung einer Arbeitsgruppe aus einzelnen Fraktionsmitgliedern und die Erarbeitung eines Handouts bzw. eines Fahrplans.

 

Herr Kurwoski informiert darüber, dass die Summe der geplanten investiven Maßnahme mindestens 50.000 Euro betragen müsse. Er selbst halte es für eine gute Option, das Geld als Hebelwirkung für die bereits bestehende Projekte zu nutzen. 

 

Frau Drahota stellt den Antrag, den Antrag wie folgt zu ergänzen: „Um schnell und unbürokratisch dieses Geld zu beantragen, soll das Thema im nächsten Sozialausschuss behandelt werden. In enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung sollen Vorschläge erarbeitet werden, so dass aus diesem Sozialausschuss eine Beschlussvorlage entsteht, über welche die Gemeindevertretung in ihrer nächsten Sitzung am 07. Mai 2026 abstimmen könne.“

 

Frau Dr. Funk lässt über den Antrag von Frau Drahota abstimmen:

 

Ja-Stimmen:   2

Nein-Stimmen:  9

Enthaltung:   2

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt auf ihrer heutigen Sitzung:

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Umfrage zur Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes (50.000€) zu erstellen und zu veröffentlichen.

 

Diese Umfrage wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und über die Social-Media-Kanäle der Gemeinde beworben. Eine ausreichende Frist zur Beteiligung ist einzuräumen.

 

Eine geeignete Vorschlagsliste wird durch eine Arbeitsgruppe aus allen Fraktionen sowie der Gemeindeverwaltung zeitnah erstellt.

 

Die entsprechenden Fristen zur Beantragung des Sondervermögens sind einzuhalten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=170&TOLFDNR=3020&selfaction=print