05.02.2026 - 11.11 Beschlussvorlage zur 10. vereinfachten Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hagedorn erklärt den Antrag kurz für alle Anwesenden.

 

Frau Drahota fragt, ob man die Geschossigkeit erst im nächsten Schritt festlege.


Herr Hagedorn bestätigt dies.

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt in Ihrer Sitzung am 05.02.2026 die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 „Neubinz“ der Gemeinde Ostseebad Binz (Flurstück 135/48; 135/47, Gemarkung Binz, Flur 2). Das Planverfahren ist nach §13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
  2. Mit dem begünstigten Grundstückseigentümer ist eine Vereinbarung zur Übernahme der Bauleitplankosten zu schließen.
  3. Mit dem begünstigten Grundstückseigentümer ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme aller Verpflichtungen, die sich aus der rechtskonformen Umsetzung des Inhaltes des Bebauungsplanes ergeben, zu schließen.
  4. Die Gemeinde Ostseebad Binz ist kostenfrei zu halten.
  5. Grundlage für die Bebauungsplanänderung ist das beiliegende städtebauliche Konzept (siehe Begründung)
     
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage